Fragen und Antworten: Welches Visum für Thailand benötige ich?

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Posted in Leserfrage
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24 Juli 2014

Lieber Thailand-Blog,

Wir haben letztes Jahr einen Monat in Thailand verbracht. Es hat uns so gut gefallen, dass wir nun für mehr als zweieinhalb Monate dorthin wollen. Ziel ist es, sich zu bewegen. Welches Visum sollen wir beantragen? Ich habe so viel darüber recherchiert, komme aber nicht dahinter.

Das könnte wichtig sein zu erwähnen. Ich bin Niederländer, habe einen niederländischen Pass, lebe aber in Frankreich. Wo soll ich das Visum beantragen? Nur in den Niederlanden oder muss es in Frankreich sein?

Mein Freund ist Franzose und hat sich auf der Website der thailändischen Botschaft nach Informationen umgesehen. Dort gibt es Unterschiede zur niederländischen Website der thailändischen Botschaft bezüglich Visumanträgen für mehr als einen Monat.

Ich hoffe, Sie können uns mit einer Antwort darauf helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Monique


Liebe Monica,

Was ein Visum betrifft, haben Sie unter Berücksichtigung eines Aufenthalts von 2,5 Monaten einige Möglichkeiten (Alle diese Optionen sind im Dossier Visa op TB aufgeführt – Die Anforderungen und Preise in der Datei gelten für die Niederlande und Belgien ).

  1. Touristenvisum für die einmalige Einreise (30 Euro) – Sie können 60 Tage in Thailand bleiben. Gehen Sie vor Ablauf der 60 Tage (in der Woche davor) zur Einwanderungsbehörde und beantragen Sie eine Verlängerung um 30 Tage. Insgesamt können Sie 90 Tage in Thailand bleiben, was für die Dauer Ihres Aufenthalts auch mehr als ausreichend ist.
  2.  Ein Touristenvisum mit doppelter Einreise (60 Euro) – Sie können 60 Tage in Thailand bleiben. Vor Ablauf der 60 Tage (sehen Sie sich das Datum auf Ihrem Einreisestempel an) müssen Sie einen Visumslauf durchführen, dh Sie verlassen das Land und reisen wieder ein. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie erneut 60 Tage Aufenthalt. Sie können also 2 x 60 Tage in Thailand bleiben, was für die Dauer Ihres Aufenthalts mehr als ausreichend ist. Natürlich müssen Sie nicht sofort wiederkommen. Sie können die Gelegenheit auch nutzen, das andere Land für ein paar Tage zu besuchen.
  3. Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, können Sie auch ein Nichteinwanderungsvisum „O“ mit einmaliger Einreise (55 Euro) beantragen. Dies ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von 90 aufeinanderfolgenden Tagen in Thailand, was auch für die Dauer Ihres Aufenthalts ausreicht.

Sie müssen in den Niederlanden kein Visum beantragen, weil Sie einen niederländischen Pass besitzen. Die oben genannten Visa können überall beantragt werden, es wird jedoch dennoch empfohlen, dies im Wohnsitzland zu beantragen. In Ihrem Fall bewerben Sie sich einfach in Frankreich.

Ich habe gerade den Link der thailändischen Botschaft in Frankreich überprüft: http://www.thaiembassy.fr/fr/

Ja, die Anforderungen, die sie stellen, unterscheiden sich ein wenig, aber eigentlich nicht so sehr. Vor allem die finanziellen Voraussetzungen sind unterschiedlich. Aber ich denke, dass alles, was Sie einreichen müssen, auf der Website klar angegeben ist. Klicken Sie einfach auf „Les pièces à fournir“. Was mich wundert, ist, dass ich nichts zu Double oder Triple Entry finden kann, was ich als Möglichkeit sehe (siehe 2). (Ich kann es sowieso nicht sofort finden). Möglicherweise gibt es dafür einen Grund. Wenn Sie dies wünschen, erkundigen Sie sich am besten zunächst, ob dies möglich ist. Normalerweise sollte dies möglich sein.

Option 1 steht darauf und ist vielleicht die beste Lösung für Sie: „Le visa touristique est délivré pour un but touristique.“ Das Touristenvisum ist 3 Monate nach dem Ankunftsdatum gültig und muss einen Aufenthalt von 60 Tagen ab dem Datum der Ankunft in Thailand erhalten. Achtung, Sie müssen das thailändische Territorium verlassen. Das Visum wird automatisch annulliert, wenn der Antrag nicht auf einer einzigen Reise nach Thailand gestellt wird. „Das Touristenvisum kann um 1 Monat verlängert werden, zusätzlich zu einem Immigrationsservice von etwa 1900 Baht (ca. 30 €) ohne Bezahlung“

Also im Grunde das, was ich unter Punkt 1 geschrieben habe.

Hoffentlich können Sie damit etwas anfangen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Die Beratung orientiert sich an bestehenden Regelungen. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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