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Startseite » Leserfrage » Umzug eines Einwohners (Thailänder) von Luxemburg nach Belgien
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe eine Frage zum Umzug eines Einwohners (Thailänder) von Luxemburg nach Belgien.
Situationsskizze. Eine in Luxemburg lebende Frau thailändischer Staatsangehörigkeit ist im Besitz von:
- ein thailändischer Pass (auf ihren Namen)
- einen luxemburgischen Pass (mit dem Nachnamen ihres Mannes, von dem sie sich jetzt scheiden lässt)
- ein Visum für 10 Jahre
Welche Dokumente werden benötigt, wenn sie nach Belgien kommen und dort leben möchte? Muss ein neues Visum beantragt werden oder kann sie mit dem erteilten Visum nach Belgien ziehen und sich dort als Einwohner registrieren? Und welche Formalitäten müssen in Luxemburg und in Belgien erledigt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Tipps.
Freundlichen Grüßen,
Jürgen (BE)
Wenn sie sich in einem Schengen-Land aufhält, müssen Sie sie so schnell wie möglich über die Gemeinde an der neuen Adresse in Belgien anmelden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, was Sie als Nächstes tun müssen.
Mit ihrer luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist diese Frau EU-Bürgerin und darf sich daher überall in der EU/EWR niederlassen oder arbeiten.
Siehe auch:
- https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/NL/Gidsvandeprocedures/Pages/Recht_op_verblijf_+_3_maanden.aspx
- https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/residence-rights/workers/index_en.htm
Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Rathaus der neuen Gemeinde und melden Sie sich dort an.
Dies dient dazu, eine Sozialnummer in Belgien zu erhalten.
Melden Sie sich bei einer Krankenkasse an
Weisen Sie die neue Gemeinde an, sich in Luxemburg abzumelden.
Weiter zu allen Kontakten wie Banken. Pensionskassen und Allgemeinverbände in Luxemburg melden Adressänderungen.
Vergessen Sie für einen Moment die thailändische Nationalität. Dabei steht ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit im Vordergrund.
Für sie gelten die gleichen Vorteile und Regeln wie für einen Niederländer.
Als luxemburgische Unionsbürgerin kann sie sich gegen Vorlage ihres Reisepasses nur drei Monate lang ohne Auflagen in Belgien aufhalten. Wenn sie länger als drei Monate dort bleiben möchte, ist das möglich, wenn sie in Belgien arbeitet, studiert oder über ausreichende Mittel verfügt, um Sozialhilfe (öffentliche Unterstützung, wie die Belgier es meiner Meinung nach nennen) zu beantragen. Diese Ressourcen können auch von einem Partner stammen, mit dem sie unverheiratet zusammenleben wird.
Erst nach drei Monaten muss man sich bei der Gemeinde anmelden, man kann das aber natürlich auch schon früher machen. Sie bittet um eine „Meldeerklärung“. Die Gemeinde wird den örtlichen Polizeibeamten zu einem Besuch schicken und nach seinem Besuch wird die behördliche Einigung fortgesetzt. Irgendwann bekommt sie eine E-Card mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Nach 10 Jahren kann sie die E+ Karte beantragen.
Ich meine natürlich zu schreiben, dass sie genug Geld haben muss, um ZU VERHINDERN, dass sie Sozialhilfe beantragen kann.
Dieses Geld kann aus jeder legalen Quelle stammen, einschließlich eines möglichen neuen Partners.
Prawi, vielen Dank für deine Antwort.
Aber ich habe mich in Bezug auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit geirrt.
Sie besitzt lediglich die thailändische Staatsangehörigkeit mit einem kürzlich verlängerten Visum für 10 Jahre.
Aber nach dem, was ich hier gelesen habe (wofür ich mich bei allen bedanke), ist es mit diesem Visum kein Problem, innerhalb der EU umzuziehen, sofern man sich in der neuen Gemeinde anmeldet und in Luxemburg abmeldet.