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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Können meine thailändischen Kinder mit mir nach Belgien reisen?
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich bin verheiratet und meine thailändische Frau hatte bereits 2 Kinder. Die Kinder sind in Belgien registriert, wohnen aber in Thailand. Jetzt möchte ich es in Thailand abholen und nach Belgien reisen. Darf ich? Oder könnte ich am Flughafen Probleme mit der Einreisekontrolle bekommen, da ich nicht ihr Vater bin?
Muss ich dort besondere Unterlagen vorlegen?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Regards,
Tony
Bester Tony,
Wenn Ihre thailändische Ehefrau jetzt die belgische Staatsangehörigkeit besitzt und die Kinder noch nicht 12 Jahre alt sind, haben sie fast automatisch Anspruch auf die belgische Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, wo sie wohnen. Zu den wichtigen Dokumenten gehören: Der thailändische Vater muss eine schriftliche offizielle Erklärung unterzeichnen, dass er auf seine Rechte als Vater verzichtet, Ihre Frau muss ebenfalls eine schriftliche Genehmigung unterzeichnen, dass ihre Kinder mit Ihnen reisen können (registrieren Sie ihre Unterschrift später bei der Gemeinde). Außerdem ein Dokument, das Folgendes bestätigt: Ihr Ehepartner ist die Mutter, Nachweis ihrer belgischen Staatsangehörigkeit usw
In jedem Fall müssen Sie für die Kinder einen vorläufigen belgischen Reisepass bei der belgischen Botschaft in Bangkok beantragen. Ich habe dieses Vorgehen mit Erfolg befolgt, obwohl die Botschaft mit dem oben genannten Gesetz zunächst nicht vertraut war.
Vielleicht sprechen Sie wenig Thailändisch und die Kinder sprechen möglicherweise kein Englisch? Dies kann zu einigen Problemen beim Zoll führen, zumal laut Reisepass vermerkt ist, dass die „belgischen“ Kinder noch nie nach Thailand eingereist sind… Die Fluggesellschaft (Ethiad) wollte meinen thailändischen Sohn zunächst gar nicht einchecken! Ich habe dann darauf bestanden, dass das Ticket und der Reisepass gültig seien.
Probleme mit dem Zoll, der schließlich den Pass stempelte und mir den Pass „gegen seinen Willen“ aushändigte… das heißt, mich völlig ignorierend…
Bitte beachten Sie: Diese Methode ist nur möglich, wenn Ihr Ehepartner die belgische Staatsangehörigkeit erworben hat und die Kinder jünger als 12 Jahre sind!!
Bester Tony,
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei der belgischen Botschaft in Bangkok auch eine vollständige Kopie des Blaubuchs des Heims, in dem sich die Kinder derzeit aufhalten, sowie die schriftliche Zustimmung der verantwortlichen Bewohner (Schwiegereltern?) vorlegen müssen die Betreuung dort.
Was ich nicht ganz verstehe: „Die Kinder sind in Belgien registriert…“ Warum? Zwischen Belgien und Thailand gibt es kein Abkommen über Kindergeld usw. Was meinen Sie mit dieser Bemerkung?
Meine E-Mail-Adresse können Sie bei der Redaktion erfragen, wenn Ihre Frau inzwischen Belgierin ist und die Kinder -12 Jahre alt sind. Ansonsten kann ich Ihnen die notwendigen nützlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen.
Grüße aus Gent
Liebe,
Können Sie mir Stans E-Mail-Adresse schicken?
Mit freundlichen Grüßen,
Tony.