Liebe Leserinnen und Leser,

Seit April 2011 bin ich mit einer Thailänderin verheiratet. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich im Oktober 2013 in die Niederlande zurückkehren. Meine Frau war schon mehrere Male in den Niederlanden, kann sich hier aber nicht anfreunden. Da mir eine Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, habe ich meine Frau seit 2 Jahren nicht gesehen. Wir werden höchstens noch einen weiteren Kontakt über Skype oder Line haben. Meine Frau hat angedeutet, dass sie sich scheiden lassen möchte. Ich kann sie verstehen und möchte mich an der Scheidung beteiligen.

Nun meine Frage: Kann mir jemand sagen, wie ich die Scheidung meinerseits in den Niederlanden regeln kann? Ich habe versucht, die thailändische Botschaft in Den Haag zu kontaktieren, aber das ist eine Katastrophe.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ronald

9 Antworten auf „Leserfrage: Wie lässt sich eine Scheidung mit einem Thailänder aus den Niederlanden vereinbaren?“

  1. Marinus sagt oben

    Die Registrierung Ihrer thailändischen Ehe in Den Haag ist eine Voraussetzung.
    Dann können Sie über einen Mediatoren oder Anwalt eine Urkunde aufsetzen und diese dann zur Unterschrift einsenden.
    Nach Unterzeichnung und Legalisierung erneut Bericht in Den Haag und vor Gericht.
    dann sollte es genehmigt werden.

  2. Bobs sagt oben

    Ganz einfach, wenn man sich auch scheiden lassen möchte und vor allem jetzt, wo man seit 2 Jahren voneinander lebt.
    Gehen Sie einfach hier zu einem Anwalt und lassen Sie sich nach niederländischem Recht scheiden, Sie müssen nur die Dokumente unterschreiben.
    Sie kann die Scheidungsdokumente zu einem Übersetzungsbüro bringen, um sie ins Thailändische umzuwandeln, und dann die Scheidung beim Amphur anmelden.

    Es ist auch über eine Online-Anwaltskanzlei möglich, dann müssen Sie nicht einmal das Haus verlassen, alles online:
    https://www.netjesscheiden.nl/diensten/online-scheiden/?gclid=CjwKEAjwsLTJBRCvibaW9bGLtUESJAC4wKw1OVx4N0vj-Ua2QlQbM_NktHEqX_iT3BJEjIUxsN54ORoCqODw_wcB

  3. Willem iii sagt oben

    Hallo Ronald,

    Bei Fragen wie dieser frage ich mich immer, warum der Fragesteller nie mehr oder vollständige Informationen gibt.

    Haben Sie nur in Thailand geheiratet? Oder nur in NL? Oder beides?

    Anhand dieser Informationen können die Blog-Leser eine fundierte und für Sie nützliche Antwort geben. Jetzt erhalten Sie möglicherweise den Rat, der auf der Interpretation basiert, nur in NL oder nur in Thailand zu heiraten.

    Dennoch weiterhin viel Erfolg,

    Frau,

    Wim

  4. Ronald sagt oben

    @Wilhelm III
    Wir haben in Thailand geheiratet und meine Eheschließung bei der Grundverwaltung der Gemeinde, in der ich lebe, eingetragen. Das Gesetz schreibt hier vor, dass eine Scheidung in der Gemeinde erfolgen muss, in der die Heiratsurkunde ausgestellt wurde. Das ist Bangkok Thailand. Ich muss mich dort scheiden lassen, die Scheidungspapiere ins Englische übersetzen und sie dann beim Außenministerium und der niederländischen Botschaft in Thailand legalisieren. Aber bei der Scheidung in Thailand muss ich persönlich anwesend sein. Und da drückt der Schuh. Ich darf nicht reisen, schon gar nicht mit dem Flugzeug. Daher meine Frage hier.

    • Bobs sagt oben

      Lieber Ronald,

      Das ist nicht richtig, was Sie da schreiben, Sie sind Niederländer und obwohl Sie im Ausland geheiratet haben,
      Wenn die Ehe hier eingetragen ist, können Sie sich nach niederländischem Recht scheiden lassen.
      Aber wenn Sie denken, dass Sie es bereits wissen, warum fragen Sie dann überhaupt hier?!

      Im Ausland geheiratet, in den Niederlanden eingetragene Ehe:
      Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung in den Niederlanden im Standesamt Ihres Wohnortes eingetragen wurde, gilt Ihre Ehe als niederländische Ehe. Anschließend lösen Sie Ihre Ehe mit einer niederländischen Scheidung auf. Wenn Sie wissen möchten, welche Folgen diese niederländische Scheidung für das Land hat, in dem Sie geheiratet haben, können Sie sich an die Botschaft des betreffenden Landes wenden.

      Lesen Sie einfach Folgendes:

      https://www.echtscheiding.nl/hoe-vraag-ik-echtscheiding-aan

      https://oprechtscheiden.nl/alles-over-scheiden/extra-info/scheiden-en-buitenland/

      Wie auch immer, ich wünsche dir viel Glück ...

  5. Nico van Kraburi sagt oben

    Die Person, die sich von ihrem Partner scheiden lassen möchte, muss die Scheidung einleiten, da Ihre Frau in Thailand lebt und die Ehe dort geschlossen wurde, sodass sie dort aktiv werden muss.
    Sie muss eine Erklärung verfassen, dass ihr Mann nicht reisen und daher nicht anwesend sein kann, das sollte genügen. Von den Niederlanden aus gibt es nicht viel zu arrangieren. Die Niederlande sind keine Vertragspartei einer ausländischen Ehe. Wenn die Scheidungspapiere ins Niederländische übersetzt und (in Thailand) legalisiert werden, können sie in die Niederlande geschickt und möglicherweise unterschrieben werden, wenn alles korrekt ist. Gute Besserung und viel Erfolg.

    m.fr. GR. Nico aus Kraburi

    • Jacques sagt oben

      So wie ich es gelesen habe, ist die Ehe auch in den Niederlanden eingetragen und daher auch gültig. Für diese Auflösung müssen Sie diese Angelegenheit natürlich auch in den Niederlanden regeln. Dafür reicht einer der Partner. Früher war eine dauerhafte Unterbrechung (wenn die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich wird und keine Aussicht auf vollwertige eheliche Beziehungen mehr besteht) eine Voraussetzung, doch diese Anforderung wurde inzwischen abgeschwächt. Dafür muss die Thailänderin nicht in die Niederlande kommen. Der Betroffene gibt an, bei der Scheidung mitwirken zu wollen, ist also nicht dagegen. Daher spielt es keine Rolle, woher die Initiative kommt.
      In Thailand muss die Scheidung am Amphur arrangiert werden, wo die Ehe eingetragen wird, und dies kann von der Thailänderin durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen beide Beteiligten dafür sorgen, da die betroffene Person jedoch nicht reisen kann, muss dies auf andere geeignete Weise konkretisiert werden. Dies erfolgt nach Rücksprache mit dem Amphur, der Ihnen die weiteren Anforderungen mitteilen kann.

  6. Ronald sagt oben

    @Bob
    Du hast absolut recht. Wenn Sie sich jedoch in den Niederlanden scheiden lassen, wird dies in Thailand nicht anerkannt. Für meinen (Ex-)Partner ändert sich also nichts.

    • Bobs sagt oben

      Soweit ich weiß, kann eine in Thailand oder einem anderen Land geschlossene Ehe einfach in den Niederlanden aufgelöst und in Thailand beim Amphur registriert werden.
      Die Scheidungsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt und anschließend beglaubigt werden.
      http://www.juridconsult.nl/nl/legalization.html

      Hier erhalten Sie Informationen zur internationalen Scheidung:
      https://www.echtscheiding.nl/huwelijk/internationale-echtscheiding

      Sie können sich in Thailand auch ohne Anwesenheit scheiden lassen:
      (Ich würde mich einfach in den Niederlanden scheiden lassen, viel billiger)
      http://www.siam-legal.com/legal_services/thailand-divorce.php

      Einvernehmliche Scheidung:
      Für den Eingriff muss man persönlich im Rathaus (Amhur, Amphoe oder Khet) erscheinen.
      Sie dürfen sich nicht durch ein Familienmitglied, einen Anwalt, einen Anwalt oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
      Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die Parteien Fragen im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung, die Ehe scheiden zu lassen, beantworten müssen.
      Der Beamte muss feststellen, dass die Scheidungsentscheidung freiwillig und ohne Zwang erfolgt.
      http://www.siam-legal.com/legal_services/uncontested_divorce_in_thailand.php

      Angefochtene Scheidung:
      Dies kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein eindeutiger Scheidungsgrund vorliegt, aber nur eine der Parteien für die Auflösung der Ehe verantwortlich ist, oder wenn eine Partei abwesend ist und die Abwesenheit sich nachteilig auf die andere auswirkt.
      http://www.siam-legal.com/thailand-law-library/divorce_library/contested_divorce_in_thailand.php

      Erfolg damit…


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