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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Wer kann mir etwas zum Erbrecht sagen?
Leserfrage: Wer kann mir etwas zum Erbrecht sagen?
Liebe Leserinnen und Leser,
Wir haben eine Wohnung in Phuket. Werden meine niederländischen Kinder meine Wohnung erben, wenn ich sterbe, oder muss ich in Thailand ein Testament bei einem Notar oder Anwalt erstellen?
Wer kann mir dazu eine Antwort oder Auskunft geben?
Regards,
Bert
„Wir“ haben eine Wohnung…
Wer sind wir? Ehepartner, Freund, Freundin, Betreuer? Das macht einen Unterschied!
Und was willst du? Wer soll von Ihnen erben? Wo wohnen Sie offiziell, NL oder TH?
Bestimmen Sie zunächst, was Sie wollen, und lassen Sie sich dann von einem Anwalt beraten und erstellen Sie möglicherweise ein Testament.
Ok, tut mir leid, war nicht klar.
Wir sind ein niederländisches Paar und haben niederländische Kinder.
Ein Sohn und eine Tochter. Wir haben vor ein paar Jahren eine Wohnung in Phuket gekauft.
Schöner Ort, wo wir ein paar Monate im Jahr bleiben.
Hoffentlich ist das etwas klarer.
Grüße
Bert
Lassen Sie einfach ein Testament erstellen. Das thailändische Erbrecht unterscheidet sich vom niederländischen Erbrecht. Ihre Kinder in Holland haben in Thailand keine Rechte mit einem Testament. Testamente werden oft im Tessabaan ausgestellt.
Meines Wissens nach gilt: Das zuletzt erstellte Testament ist rechtsgültig und löscht automatisch frühere Testamente aus. Wenn Sie also bereits ein Testament in NL haben, verfällt dieses, wenn Sie später in TH ein Testament erstellen. Machen Sie also deutlich, dass das thailändische Testament eine Ergänzung zu jedem bestehenden niederländischen Testament ist.
Lassen Sie in Thailand ein thailändisches Testament in englischer Sprache mit thailändischer Übersetzung erstellen, einschließlich des Hinweises, dass im Zweifelsfall über die Bedeutung eines Wortes die englische Version maßgebend ist.
Eine gute Anwaltskanzlei kann das problemlos für Sie arrangieren.
Meiner Meinung nach muss der niederländische Testamentsvollstrecker zum Gericht in Thailand kommen, um die Erlaubnis zur Ausführung des thailändischen Testaments einzuholen.
Ihr Anwalt in Thailand kann Ihnen dabei helfen.
Tipp: Führen Sie ein Aufnahmegespräch mit einem niederländischen Notar und einem TH-Anwalt, um die Angelegenheit zu prüfen und auf dieser Grundlage einen guten Vorgehensplan zu erstellen. Viel Glück.
Lieber Bert, suchen Sie sich eine seriöse Anwaltskanzlei in Phuket und stellen Sie ihr Ihre Frage. Generell kann ich Ihnen sagen, dass es gut ist, ein Testament in Thailand erstellen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass Sie und Ihre Frau beide mit Vor- und Nachnamen in der Kaufurkunde aufgeführt sind und ohnehin voneinander erben.
Ihre beiden Kinder erben vom überlebenden Ehegatten, regeln dies jedoch in einem Testament, da sie in Thailand per Definition nicht bekannt sind. Bitte beachten Sie: Sie können nur dann erben, wenn sie zur Einreise nach Thailand und zum Handel berechtigt sind. Also: volljährig, keine Vorstrafen, keine beängstigenden Krankheiten. Viel Glück!
Sie sind einige Monate im Jahr auf Phuket. Und diese anderen Monate? Ich gehe davon aus, dass es in NL der Fall ist.
Sie sind in den Niederlanden gemeldet, haben eine Krankenversicherung, zahlen Steuern und haben Anspruch auf eine Steuergutschrift in den Niederlanden. Sie haben die Niederlande also nicht sofort verlassen und unterliegen dem niederländischen Recht. DAZU könnten Sie einen Notar in NL konsultieren, um meine Vision zu testen. Dann errichten Sie in den Niederlanden ein Testament entsprechend den Möglichkeiten, die das niederländischen Recht Ihnen beiden bietet.
Dann stellt sich noch die Frage, ob sich das thailändische Recht auf Ihre Wohnung bezieht; Konsultieren Sie einen thailändischen Experten, bevor Sie den Notar in den Niederlanden fragen. Dann nehmen Sie seine Vision mit und legen Sie sie dem niederländischen Notar vor.