Liebe Leserinnen und Leser,

Wenn Sie sich als Belgier bei der belgischen Botschaft in Thailand abmelden und registrieren, gehe ich davon aus, dass Ihre Rentenleistung unverändert bleibt. Ist das richtig?

Und wenn Sie in Thailand heiraten, wird Ihre Rente angepasst?

Regards,

Bobs

22 Antworten auf „Leserfrage: Anmeldung bei der belgischen Botschaft und Rentenleistungen“

  1. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Bob,
    das erste ist richtig. Wo auch immer Sie wohnen, Ihre Rente bleibt unverändert. Die Registrierung bei der belgischen Botschaft ist nach der Abmeldung in Belgien KEINE Pflicht, es ist jedoch besser, sogar am besten, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie bestimmte Dienstleistungen der Botschaft nicht in Anspruch nehmen. z.B. einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen…..)
    Bezüglich der Anpassung Ihrer Rente: Ja, diese wird angepasst, aber nur, wenn Ihre Ehe von der belgischen Regierung offiziell anerkannt wird. Wenn Ihre Frau kein eigenes Einkommen hat, haben Sie Anspruch auf eine „Familienrente“. Als Beamter im Ruhestand NICHT, weil die Familienrente im Beamtenverhältnis nicht existiert. Sie erhalten einen Steuervorteil, da Sie Ihre Frau als „Unterhaltsberechtigte“ betrachten können, wenn sie kein Einkommen hat.
    Sie müssen dem Rentenamt jedoch SELBST Ihre veränderte Situation mitteilen.

    • Scherzshake sagt oben

      Um eine Familienrente beziehen zu können, ist in Belgien erforderlich, dass Sie beide an derselben Adresse gemeldet sind und über ein gemeinsames Bankkonto verfügen.

      • Alfons sagt oben

        dass man unter der gleichen Adresse gemeldet sein muss, ist richtig, ein gemeinsames Bankkonto nicht
        Eigene Erfahrung, kein Hörensagen

    • Jasper sagt oben

      Das ist viel besser organisiert als in den Niederlanden. Beim Zusammenleben oder Heiraten wird man einfach hart getroffen, nach dem Motto, dass der Partner die andere Hälfte in Thailand verdienen kann. Beeilen Sie sich mit 300 Baht pro Tag….
      In den Niederlanden kennen wir zwar die Zusatzeinkommensregelungen für ältere Menschen, aber dafür müssen Sie zunächst pleite sein und mit Ihrem Partner in den Niederlanden leben und maximal 4 Wochen Urlaub pro Jahr haben….

      • Rudolf sagt oben

        In den Niederlanden wird Ihre Rente niemals gekürzt. Ihr AOW-Vorteil

        • Rob V. sagt oben

          Nein, Ihre gesetzliche Rente wird nicht gekürzt. Sie verlieren Ihren Einzelfreibetrag. Die Idee dahinter ist, dass Alleinstehende es mit den Fixkosten schwerer haben als Mitbewohner (egal, ob Sie mit 1 oder 10 Personen unter einem Dach leben, Ihre Miete oder Hypothek sinkt nicht). Und ja, die Niederlande gehen davon aus, dass sowohl der Mann als auch die Frau nicht mehr aus der Zeit Ben Hurs stammen und daher beide (teilweise) gearbeitet und somit eine Rente aufgebaut haben.

          Früher ging man noch davon aus, dass die Frau nicht gearbeitet hatte, für diese Generation gab es keinen Zuschlag für Alleinstehende, sondern einen Zuschlag für Verheiratete (weil der Mann zu Hause eine zusätzliche Belastung hatte: seine Frau).

          • Chris aus dem Dorf sagt oben

            Ja, schön ist das, wenn deine Frau eine Rente von 600 Baht bekommt
            und Ihre gesetzliche Rente wird um 300 Euro gekürzt!
            Wer denkt sich so etwas aus?

            • Cornelis sagt oben

              Man kann es den Niederlanden kaum vorwerfen, dass sie das niedrige Rentenniveau in Thailand nicht berücksichtigt haben ……….

  2. Matta sagt oben

    @ Kung Lung Addie

    Ich weiß nicht, ob Ihre Frau lästig ist, aber für die Steuerbehörden ist eine Frau niemals abhängig!

    Website des FÖD Finanzen: https://financien.belgium.be/nl/particulieren/gezin/personen_ten_laste

    • Johny sagt oben

      Matta, die Frau ist tatsächlich nicht abhängig.
      Als verheirateter Belgier zahlen Sie viel weniger Steuern als als Alleinstehender, und dann auch noch die Familienrente. Ich denke, das ist es, was Lung Addie meint. Ich habe den Eindruck, dass ein pensionierter Niederländer, der eine Thailänderin heiratet, diesen Vorteil nicht hat, sodass er durch die Heirat weniger Geld verdienen wird.

      • Matta sagt oben

        Punkt 1: Da ich die niederländische Gesetzgebung nicht kenne, kann und möchte ich sie nicht mit der belgischen vergleichen.

        Punkt 2. Sie sehen und lesen Reaktionen von Rentnern, die aus unterschiedlichen Systemen kommen, Beamte, Angestellte, Selbstständige. (Nicht alle), aber es gibt immer noch wichtige Unterschiede. Merken Sie sich!!

        Punkt 3. Um die zuerst gestellte Frage zu beantworten: „Wenn ein Belgier Sie abmeldet und sich bei der belgischen Botschaft in Thailand anmeldet, gehe ich davon aus, dass Ihre Rentenleistung unverändert bleibt.“

        Ihre Rentenleistung ÄNDERT sich, wenn sich in Ihrer familiären Situation etwas ändert. Ich nenne hier einige Beispiele: Tod – Heirat – keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr usw.

        Ihre Rentenleistung ändert sich NICHT, wenn Sie sich in Belgien aus dem Bevölkerungsregister abmelden. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass Sie sich nach der Abmeldung bei der Botschaft anmelden:
        um nur einige Beispiele zu nennen – Bewerbungsunterlagen (Reisepass etc.)
        Außerdem, und das wird nirgends oder nie erwähnt, gelten Sie für die Steuerbehörden als NICHT in den Niederlanden ansässig.
        Einige werden Letzteres beantworten (spielt für mich keine große Rolle, weil ich eine vereinfachte Erklärung habe, die korrekt ist, aber es gibt auch welche, die unterhaltsberechtigte Kinder haben und das ist zum Beispiel eine andere Geschichte.

        Sie sehen, jede Situation ist anders, es ist schwierig, für alle die gleiche Grenze zu ziehen. Ganz zu schweigen davon, dass Sie das immer noch für verschiedene Nationalitäten tun (in diesem Fall Niederländisch-Belländisch).

        • Lungenaddie sagt oben

          Liebe Matta,
          das ist alles richtig..... es gibt tatsächlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Rentensystemen wie: Privatangestellter-Beamter-Selbstständiger.

          „dass Sie dann für die Steuerbehörden als NICHT in den Niederlanden ansässig gelten“
          ist auch richtig, allerdings muss man sich auf diese Weise beim Finanzamt anmelden (kann über das Internet erfolgen). Im September geben Sie dann eine Steuererklärung ab. Obwohl Sie für die Beantragung über das Internet registriert sind, erhalten Sie dennoch eine Papierversion an Ihre neue bekannte Wohnadresse. Auch wenn einige behaupten, dass nach der Abmeldung alles automatisch weitergegeben wird, gibt es viele Dinge, die Sie selbst tun sollten. Das Dokument, das man bei der Anmeldung bei der belgischen Botschaft erhalten „sollte“ und das nach Belgien geschickt werden muss, da ich überhaupt nichts darüber weiß und daher etwas NEUES, aber eher nicht Existierendes wäre. Wenn es existiert, würde ich gerne eine Kopie davon sehen.
          Die im Falle einer Abmeldung zu ergreifenden Schritte sind in der Datei „Abmeldung für Belgier“ beschrieben und können über das Suchfeld oben links gefunden werden.

        • LUCAS sagt oben

          Als abgemeldeter Belgier haben Sie kein vereinfachtes Visum
          Berechnung mehr. Steuer auf Web- oder Papierkopie gesendet.

  3. Rob V. sagt oben

    Traurig, aber auf dem Bild sieht es eher wie offene Pavillons (salaa, ศาลา) als wie Häuser aus?

  4. henkjan sagt oben

    In Thailand mit einer thailändischen Person verheiratet und die Lebensbescheinigung mit Namen und Heiratsdatum eingetragen, die Lebensbescheinigung von der Polizei unterschreiben und abstempeln lassen (ich mache das jedes Jahr) und sie an Zuidertoren Brüssel mit der Bitte um Neuberechnung der Rente in diesem Zusammenhang senden Wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie nach Abklärung eine Verheiratetenrente. .

    gr und Erfolg

  5. Lungenaddie sagt oben

    das ist völlig richtig, Alfons. Sie MÜSSEN unter derselben Adresse registriert sein, sonst gelten Sie als „de facto getrennt“. Ein Gemeinschaftskonto … ist NICHT korrekt.

  6. Frank sagt oben

    Was die belgische Rente betrifft, so lebe ich in Thailand, bin 65 Jahre alt und werde ab Februar 2020 meine erste Rente als Alleinstehende beziehen. Ich denke darüber nach, meine 50-jährige thailändische (arbeitslose) Freundin in Thailand zu heiraten. Kann ich am Tag nach der Hochzeit eine Familienrente beantragen? Wenn richtig, wie beantrage ich es und welche Unterlagen sind erforderlich? Bitte kommentieren.

  7. Marcel sagt oben

    Ich habe am 8. Januar meine thailändische Freundin geheiratet und ein paar Tage später schaute ich auf meine Rente und dort stand bereits, dass ich mit ihr verheiratet war. Daher gehe ich davon aus, dass meine Rente angepasst wird, abwarten. Ich habe eine E-Mail geschickt und gefragt, ob ich noch etwas tun muss, jetzt heißt es „Ausstehend“. Sie hat ein 9-jähriges Kind, das bei uns lebt, ich frage mich jetzt, ob ich auch ein unterhaltsberechtigtes Kind habe, was Steuern betrifft.

    • Frank sagt oben

      Danke Marcel für diese Info. Ich gehe davon aus, dass Sie in Thailand leben. Wo ist das? Ich lebe in Phuket. Woher wusste „mypension“, dass Sie verheiratet sind? Haben Sie der belgischen Botschaft in BKK mitgeteilt, dass Sie verheiratet sind, da die Botschaft offenbar Zugriff hat, um Änderungen an Ihrem mypension-Profil vorzunehmen? Darf ich fragen, wie alt Ihre Frau ist? Arbeitet sie (offiziell)? Welche Unterlagen mussten Sie einreichen? Ich würde gerne hören, ob Ihre Rente angepasst wurde, hoffentlich nach oben. Mittlerweile habe ich auch die Frage zu meiner Rente gestellt. Ich werde dich auf dem Laufenden halten. Hiermit meine E-Mail: [E-Mail geschützt]

  8. Gerard Van Heyste sagt oben

    Das belgische Rentensystem ist das beste in Europa! Ihre Rente wird bei der Heirat automatisch angepasst, ich war überrascht, als ich nach zwei Wochen einen neuen Rentenbetrag erhielt: Ca. 30 Prozent mehr!
    Nicht so schlimm in Belgien!

    • Yan sagt oben

      Die Familienrente kann 25 % brutto mehr betragen, niemals 30 % … Und diese 25 % brutto sind nicht netto.

    • Matta sagt oben

      Manchmal runzele ich die Stirn über das, was manche aufschreiben. Ich habe mich an die thailändische Kultur angepasst und mache mir darüber keine Sorgen.

      Um ein paar Fragen oder Kommentare zu beantworten:

      – aufgrund einer Rentenerhöhung durch Heirat: Ihre Ehe (neuer Personenstand) MUSS im belgischen Landesregister eingetragen werden. Wenn Sie bei der belgischen Botschaft registriert sind, werden Ihre Daten normalerweise sofort angepasst, genau wie die Verwaltungsbehörden in Belgien
      Sie können Ihren Kartenleser mit Ihrer E-ID verbinden und auf mybelgium.be auf Ihre im nationalen Register eingetragenen Daten zugreifen und diese einsehen.

      – Verstehen Sie mich jetzt NICHT falsch!!! Ich werde definitiv NICHT sagen, dass sie es tun werden, ABER sie können es. Fangen Sie nicht sofort an, in Panik zu geraten oder von Piet zu Pol zu schreiben
      Vergessen Sie nicht, dass die Steuerbehörden von Ihnen verlangen können, dass Herr Funktioniert nicht.

      – zum steuerlichen Teil:

      1. Bevor Sie dauerhaft ins Ausland ziehen. Besuchen Sie Ihr Finanzamt persönlich (Adresse auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung), warum:

      a. Bevor Sie melden, dass Sie dauerhaft umziehen (nicht in Brüssel ansässig), werden sie Ihnen meiner Meinung nach Richtlinien dazu geben, wie, was und wohin.

      B. Noch wichtiger ist es, die Erklärung speziell abzugeben. Zu Ihrer Information, das ist sehr einzigartig!! Vielleicht ist das der Grund für eine besondere Erklärung.

      vielleicht mal an einem Beispiel erklären:
      Angenommen, Sie ziehen am 20. Mai im Jahr x um
      Für Belgien handelt es sich um zwei getrennte Zeiträume, nämlich den ersten Zeitraum vom 1. Januar des Jahres x bis zum 20. Mai
      und der zweite Zeitraum vom 20. Mai im Jahr x bis zum 31. Dezember

      Sie reichen also eine Steuererklärung speziell für den ersten Zeitraum (1. Januar, 20. Mai) nach dem normalen System ein
      und für den zweiten Zeitraum (für den Zeitraum vom 20. Mai bis 31. Dezember erhalten Sie eine entsprechende Erklärung von der Dienststelle für Gebietsfremde), für den ersten Zeitraum fallen Sie unter die normale Einkommensteuerregelung und für den zweiten Zeitraum gelten andere Regelungen, da die sogenannten „Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuer“ im Laufe des Jahres wegfallen.

      – zur Papiererklärung:

      a. Wenn Sie Steuern im Internet nutzen, sehen Sie irgendwo auf der letzten oder vorletzten Seite eine Zeile, die angibt, ob Sie eine Papierversion wünschen (Sie müssen das Kästchen ankreuzen).
      B. Ich empfehle, auch wenn Sie „Tax on Web“ verwenden, immer noch die Papierversion zu erhalten (wenn Sie die Kopien nicht so viel benötigen, verwenden Sie das Papier besser für etwas anderes).

      Aber nehmen wir an, dass Ihre E-ID oder die Ihres Ehepartners verloren geht oder verloren geht oder Sie sie noch nicht haben (vielleicht wurde sie in diesem Moment zur Aktivierung an Ihre Familie geschickt oder was sonst, ich weiß nicht, was passieren kann), dann sind Sie bei Habe zumindest ein Backup.

      C. Was mich außerdem überrascht, ist Folgendes:

      Nehmen wir an, dass einige Hunderttausend Belgier im Ausland leben. Es gibt Menschen, die in unserem Fall mit einem Thailänder verheiratet sind, aber es gibt auch solche, deren thailändische Ehefrau keine Belgierin ist, das heißt ihre Staatsangehörigkeit behalten hat, aber keine belgische E-ID besitzt. Jetzt füllt man als Verheirateter seine Erklärung gemeinsam aus, kann aber Tax-on-Web nicht nutzen. Früher gab es den sogenannten Token und wahrscheinlich eine andere Alternative, jetzt nur noch eine aktivierte E-ID. Dazu hat noch niemand kommentiert oder geschrieben.

      – Manche behaupten immer noch, die Erde sei flach, aber gut
      Wenn Sie sich abmelden, erhalten Sie jetzt ein Mod 8. Mit diesem Papier mit der Bezeichnung Modell 8 können Sie sich bei einer belgischen Botschaft anmelden.
      Sie müssen nicht nach Bangkok fahren, um dies zu scannen und weiterzuleiten, und die Angelegenheit ist geklärt.
      E-Mail- oder Kontaktdaten sind auf ihrer Website aufgeführt

      (Übrigens wundert es mich, dass über das Mobil-Kit nichts mehr erwähnt wird und noch nie jemand eine Frage dazu gestellt hat) Ich gehe also davon aus, dass auch dieses einen stillen Tod gestorben ist.

      – als letzter Punkt (das sollten Sie überprüfen): Sie erhalten eine Nachricht vom Rentendienst, in der Sie Ihre jährliche Lebensbescheinigung ausfüllen, unterschreiben und übermitteln müssen. Nehmen Sie dieses Datum (Datum in Ihrer Datei auf mypension.be), addieren Sie 10 Monate und Sie wissen, wann Sie das nächste bekommen


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