Leserfrage: Allgemeine Steuergutschrift

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4 März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Es ist Zeit für die jährliche Steuererklärung. Jetzt habe ich folgende Frage: Ich habe das ganze Jahr 2019 in Thailand gelebt. Auch ich wurde aus den Niederlanden abgemeldet.

Daher zahle ich auf meine ABP-Rente keine Sozialversicherungsbeiträge, aber ich zahle Steuern. Habe ich weiterhin Anspruch auf die allgemeine Steuergutschrift auf den Steueranteil?

Regards,

Frits

6 Antworten auf „Leserfrage: Allgemeine Steuergutschrift“

  1. Frits sagt oben

    Ich möchte hinzufügen: Wenn ich mein Steuerformular online ausfülle, erhalte ich die Meldung: Sie haben Anspruch auf eine Steuergutschrift. Danach bekäme ich eine Rückerstattung von 609 Euro Steuergutschrift. Den Steuerbehörden ist seit vielen Jahren bekannt, dass ich in Thailand lebe. Läuft hier auf der Website des Finanzamtes also etwas schief oder nicht?

  2. Hank Hollander sagt oben

    Kurz und bündig: Nein. Seit 2015.

  3. Erik sagt oben

    Frits, die Antwort ist „nein“. Nach der Auswanderung in Thailand haben Sie keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift. Was das Online-Formular betrifft: Haben Sie das richtige Formular ausgefüllt, nämlich das für die Einstufung als nichtansässiger Steuerpflichtiger?

  4. Albert sagt oben

    Möglicherweise falsche Form.
    Suche nach obligatorischer ausländischer Steuererklärung.

  5. Frits sagt oben

    Vielen Dank, Erik und Albert.

    Mir war nicht klar, dass ich überhaupt ein weiteres Formular ausfüllen musste. Es läuft jetzt gut.

    • Albert sagt oben

      Für das Ausreisejahr wurde bereits ein M-Formular ausgefüllt.


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