Liebe Leserinnen und Leser,

Mein Vater mit niederländischer Staatsangehörigkeit lebte in Thailand. Er hatte zwei Häuser auf seinen Namen und ist kürzlich verstorben. Wir würden die Häuser gerne (als Erben) verkaufen, aber wegen Corona ist es für uns schwierig, nach Thailand zu reisen.

Die Häuser sind bewohnt, wir wissen aber nicht von wem. Es wird jetzt illegal von seiner Ex-Freundin gemietet und sie hat uns blockiert. Diese Situation besteht nun schon seit über 1,5 Jahren. Wir möchten einen Anwalt beauftragen, der uns dabei helfen kann, die Immobilie auf unseren Namen zu übertragen und zu verkaufen.

Wir merken, dass es schwierig ist, einen zuverlässigen Anwalt zu finden, der gut erreichbar ist und faire Preise verlangt.

Leider haben wir bisher keine guten Erfahrungen gemacht. Es handelt sich um ein Haus in Phuket und Phrea und um ein noch in Phrea stehendes Auto, das nun ebenfalls genutzt wird und verkauft werden muss.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Regards,

Luise

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14 Antworten auf „Leserfrage: Anwalt wollte Erbschaft und Verkauf des Hauses des verstorbenen Vaters abwickeln“

  1. Khun Moo sagt oben

    Vielleicht ist das eine gute Wahl.

    Ich habe selbst keine Erfahrung damit.

    https://www.lawyertys.com/thailand-lawyers/khon-kaen-lawyers/

  2. Pieter sagt oben

    Als erste Frage: Wie hat Ihr Vater die Häuser registrieren lassen? Für den Mietvertrag oder die Firma müssen Sie zunächst auch eine Vollmacht besorgen.
    Die niederländische Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Pattaya. Ich kann den Namen weitergeben, sie machen auch Geschäfte in Phuket
    Steht das Auto auch auf seinen Namen, sonst kann man es vergessen
    Erfolg

    • Luise sagt oben

      Das Auto trägt tatsächlich seinen Namen, Häuser auch, Grundstücke jedoch nicht. Ein Name wäre in der Tat nett, vielleicht können wir uns bei ihnen erkundigen. Hast du Erfahrung damit?

  3. Willy Becu sagt oben

    Anwaltskanzlei: P&A International Law Co. in Huahin
    Anwalt: Khun Polchinit.
    Super effizient und günstig…
    Grüße,
    Willy

  4. Roel sagt oben

    Liebe Lousia,

    Wir können Ihnen dabei helfen. wir machen es oft. Haben Sie ein Testament, das hier in Thailand erstellt wurde???? oder wenn gesetzlich keine Erben vorgesehen sind.

    Sie können mich kontaktieren über [E-Mail geschützt] Per E-Mail können wir dann einige Informationen austauschen und vorab die Kosten und auch den Bedarf besprechen.

    Regards,
    Roel

    • Luise sagt oben

      Lieber Roel,

      Ich werde Ihnen Informationen und Fragen per E-Mail senden, danke!

      • Bacchus sagt oben

        Ich will nicht unhöflich sein, aber das lässt sich nicht so einfach lösen. Ohne die Einzelheiten zu kennen, zum Beispiel gab es einen Nutzen oder sind die Häuser in einer BV (LTD) untergebracht, kann ich Ihnen sagen, dass Sie das Problem nicht ohne angemessene rechtliche Unterstützung lösen können. Beauftragen Sie umgehend einen Anwalt, das erspart Ihnen unnötige Mehrkosten. Einige Optionen wurden bereits erwähnt, sogar eine mit einem niederländischsprachigen Anwalt. Für die Beurkundung der Erbschaftsurkunde sollten Sie sich auch an einen Notar in den Niederlanden wenden. Kostet rund 300 Euro. Wenn es kein Testament gibt, was ich verstehe, brauchen Sie trotzdem eines. Muss außerdem von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
        Viel Glück!

      • Bacchus sagt oben

        Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht! Halten Sie uns auf dem Laufenden?

  5. Eugen sagt oben

    Sehr seltsam, dass dein Vater ein Haus auf seinen Namen hat. Zumindest nicht am Boden, denn das ist in Thailand nicht möglich. Suchen Sie bei der Suche nach einem Anwalt nach einem in der Gegend, in der sich das Haus befindet, und nicht nach einem, der Hunderte von Kilometern entfernt wohnt.

  6. Peter sagt oben

    Bitte kontaktieren Sie Tina Banning-eissing (siehe FB)

  7. Henny sagt oben

    Anwaltskanzlei Chartdee & Banning in Pattaya von Tina Eissing Banning. Sie spricht fließend Niederländisch und Englisch. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte Frau Tina Banning unter 06 1130 8438 99/380 Moo 5, Chokchai Village 7 an
    Soi Boonsamphan  [E-Mail geschützt]  

  8. Bacchus sagt oben

    Probier diese: https://www.isaanlawyers.com/our-team/

    Ich kann diese Praxis weiterempfehlen! Sehr gute, international bekannte Anwaltskanzlei. Sehr gute Bewertungen! Sebastian Brousseau ist gebürtiger Kanadier und Geschäftsführer. Wenn Sie also gut Englisch sprechen, gibt es keine Sprachbarriere. Diese Hälfte ist bereits gewonnen.

    Viel Glück!

  9. Tina Banning sagt oben

    Bitte lassen Sie für diesen Fall das Erbrecht nicht von einem Notar erledigen, es wird hier nicht anerkannt. Dies ist ein grundlegender Fall für das Erbgericht.
    Füge mich auf WhatsApp +66611308437 hinzu. Während der Bürozeiten in Thailand können Sie mich jederzeit anrufen und um Rat bitten.

    Gr, Tina Banning
    Anwaltskanzlei Chartdee & Banning
    http://www.cblawfirm.net

  10. Luise sagt oben

    Was für eine tolle Resonanz, ich werde Sie über das Ergebnis auf dem Laufenden halten. Es ist zwar nicht 1,2,3, arrangiert, aber wir nehmen alle Infos mit!

    Danke noch einmal!


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