Sind Sie volljährig? Dann können Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit auf verschiedene Weise automatisch (von Gesetzes wegen) verlieren. Auch ein Minderjähriger kann die niederländische Staatsangehörigkeit auf verschiedene Weise verlieren.

Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit und möchten Sie eine zweite oder weitere Staatsangehörigkeit annehmen? Oder haben Sie bereits mehr Nationalitäten als nur die Niederländer? Wenn dies auf Sie zutrifft, besteht die Gefahr, dass Sie automatisch Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verlieren.

Nehmen Sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit an

Sie verlieren Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Von dieser Regel gibt es 3 Ausnahmen:

  1. Sie wurden im Land der neuen Staatsangehörigkeit geboren. Und Sie werden dort Ihren Hauptwohnsitz haben, wenn Sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes erwerben.
  2. Vor Erreichen der Volljährigkeit hatten Sie Ihren Hauptwohnsitz für einen ununterbrochenen Zeitraum von 5 Jahren in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie annehmen.
  3. Sie übernehmen die Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners oder eingetragenen Partners.

Diese 3 Ausnahmen gelten nicht für den Erwerb der norwegischen oder österreichischen Staatsangehörigkeit. Ein Vertrag mit diesen Ländern bedeutet, dass die niederländische Staatsbürgerschaft immer verloren geht.
Weitere Informationen zu diesen Situationen finden Sie in der Broschüre Kann ich automatisch meine niederländische Staatsangehörigkeit verlieren? (pdf, 117 KB).

Wohnen außerhalb des niederländischen Königreichs oder der EU mit doppelter Staatsangehörigkeit

Sie verlieren Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie:

  • nachdem Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 10 Jahre lang außerhalb der Niederlande, Aruba, Curaçao, Sint Maarten oder der Europäischen Union (EU) gelebt haben; Und
  • hat in diesen 10 Jahren auch eine andere Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen zu dieser Situation finden Sie in der Broschüre Kann ich automatisch meine niederländische Staatsangehörigkeit verlieren? (pdf, 117 KB). Und auf der Seite Wann verliere ich die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn ich die doppelte Staatsangehörigkeit habe?.

Verzichtserklärung auf die niederländische Staatsangehörigkeit

Sie verlieren Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine Verzichtserklärung (auf Ihre niederländische Staatsangehörigkeit) abgeben. Sie sind dann kein niederländischer Staatsbürger mehr. Nach niederländischem Recht sind Sie dann Ausländer. Die Erklärung kann bei Ihrer Gemeinde oder der niederländischen Botschaft in dem Land, in dem Sie leben, abgegeben werden. Dies ist nur möglich, wenn Sie zusätzlich zur niederländischen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Der Verzicht auf die niederländische Staatsangehörigkeit ist kostenlos.

Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit von Minderjährigen

Ein Minderjähriger kann die niederländische Staatsangehörigkeit auf verschiedene Weise verlieren. Zum Beispiel, wenn der Vater oder die Mutter ihre niederländische Staatsangehörigkeit verlieren. Das Kind verliert also die niederländische Staatsangehörigkeit, weil sein Elternteil die niederländische Staatsangehörigkeit verliert.
In der Veröffentlichung Minderjährige und Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit (pdf, 85 kB) Hier können Sie alle Möglichkeiten nachlesen, wie ein Minderjähriger die niederländische Staatsangehörigkeit verlieren kann.

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11 Antworten auf „Kann ich automatisch meine niederländische Staatsangehörigkeit verlieren?“ Und wie verhindere ich das?

  1. Jer sagt oben

    Was den Verlust Ihrer Staatsangehörigkeit betrifft, wenn Sie in Thailand leben und die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen: Beantragen Sie einfach rechtzeitig einen neuen Reisepass. Dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen und behalten beispielsweise die thailändische und die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie beide besitzen. Bei Kindern alle 5 Jahre und bei Erwachsenen alle 10 Jahre erneuern.

  2. William van Doorn sagt oben

    Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verlieren, verlieren Sie aber auch Ihre in den Niederlanden erworbenen Rentenansprüche?

    • TheoB sagt oben

      Soweit ich weiß, verlieren Sie Ihre erworbenen Rentenansprüche nicht, da diese nicht an die niederländische Staatsbürgerschaft geknüpft sind.
      Jeder, der offiziell in den Niederlanden lebt (im BRP registriert), auch Nicht-NL-Bürger, erwirbt ab dem 50. Lebensjahr vor dem Rentenalter 2 % AOW-Ansprüche pro Jahr. Außerdem müssen Sie sich mindestens 121 Tage im Jahr in den Niederlanden aufhalten. Wenn Sie sich längere Zeit außerhalb von NL aufhalten, müssen Sie Ihre NML registrieren. Melden Sie sich vom BRP ab (und registrieren Sie sich, sobald Sie wieder hier übernachten).
      Der zu zahlende AOW-Betrag beträgt 70 % des Bruttomindestlohns für eine alleinstehende Person und 50 % für eine zusammenlebende Person.
      NL hat mit einer Reihe von Ländern vereinbart, dass die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern niedriger sind als in NL, weshalb NL einen geringeren Betrag zahlt. Für Vietnam, Kambodscha, Laos und Myanmar beträgt dieser beispielsweise 50 % des NET-Mindestlohns (Quelle: SVB). Mit Indonesien, den Philippinen und Thailand wurde kein solches Abkommen geschlossen.
      Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitnehmer selbst angespart und der Nutzen daraus wird maßgeblich von der Kapitalrendite bestimmt.

      • TheoB sagt oben

        Korrektur:
        NL hat unter anderem mit Indonesien, den Philippinen und Thailand ein Abkommen geschlossen, das eine Leistungsprüfung ermöglicht. Unter anderem mit Vietnam, Kambodscha, Laos und Myanmar wurde kein Abkommen geschlossen, und die Niederlande gehen nicht das Risiko eines Missbrauchs ein, indem sie auch alleinstehenden Personen in diesen Ländern die geringere Leistung beim Zusammenleben gewähren.

  3. Jürgen sagt oben

    Ein Stadtbeamter aus Leiden sagte mir, dass man, wenn man jemals einen niederländischen Pass erhalten hat, diesen, das Recht auf einen Pass, niemals verlieren kann. Stimmt es, dass Sie es verlängern müssen? Ich habe zwei Kinder hier, aber beide Reisepässe sind abgelaufen, aber die Kinder sind beim internationalen Rathaus in Den Haag registriert.

    • Jacques sagt oben

      Ich denke, das verlangt nach dem bekannten Weg. Es wurde genug darüber geschrieben und kann bei den Behörden nachgelesen werden, die hier Klarheit schaffen. Nachlässiges Verhalten durch den nicht rechtzeitigen Kauf neuer Reisepässe kann zu Problemen führen. Möglicherweise hat Ihnen der Gemeindebeamte damals Auskunft gegeben, weil er davon ausging, dass Sie und die Kinder immer in den Niederlanden leben würden. Ich gehe für einen Moment davon aus, dass Ihre Kinder auch die thailändische Staatsangehörigkeit haben. Jedenfalls kenne ich Ihre Situation nicht ausreichend, aber wenn ich Sie wäre, würde ich zumindest neue Pässe besorgen.
      Viel Glück und ich hoffe, dass es dir gelingt.

    • Jasper van Der Burgh sagt oben

      Kein Grund zur Sorge, solange sie unter 18 sind. Schließlich sind sie bereits Niederländer. Danach muss man aufpassen und besser den Reisepass behalten.
      Wenn Sie sich im Erwachsenenalter zehn Jahre lang außerhalb der Niederlande (oder der EU) aufhalten, können Sie Ihre niederländische Staatsbürgerschaft verlieren.

  4. Sandra sagt oben

    Vielen Dank für diese Information!

    Mein Sohn (15) und ich haben vor, in 3 Wochen für 6 Wochen nach Thailand zu reisen und dort auch die thailändische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

    Sein Vater ist Thailänder und lebt jetzt in Thailand, aber in den Jahren, in denen er hier in den Niederlanden lebte, erlangte er auch die niederländische Staatsangehörigkeit. Aufgrund seiner Heirat mit mir hat er also die doppelte Staatsbürgerschaft. (Ich bin Niederländisch).

    Mein Sohn möchte die thailändische Staatsbürgerschaft haben, damit er nach dem Tod seines Vaters das Land seines Vaters erben kann. Er erwägt auch, in Thailand zu leben. Er würde gerne in die thailändische Armee eintreten (obwohl ich bezweifle, dass er dafür als geeignet angesehen wird, wenn er überhaupt einberufen würde).

    Als Antwort auf diese Nachricht habe ich gerade die nationale Regierung kontaktiert (Kontaktformular) und mich erkundigt, ob er seine niederländische Staatsangehörigkeit verlieren würde. Bisher gingen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist, da sein Vater beide Staatsangehörigkeiten besitzt, ich als Mutter die niederländische Staatsangehörigkeit behalte und er in den Niederlanden lebt.

    Nochmals vielen Dank für Ihre Informationen!

    • Stevenl sagt oben

      Er wird seine niederländische Staatsangehörigkeit nicht verlieren.

      • Jer sagt oben

        Stimmt, aber vielleicht kann der Fragesteller im Internet nach Thailändisch/Niederländisch mit doppelter Staatsangehörigkeit suchen. Dann sehen Sie eine Frage, die in diesem Blog vom 16. Januar 2015 gestellt wurde, einschließlich der Antworten. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist zulässig, wenn Sie auch die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen und ein Interesse daran besteht, auch die andere Staatsangehörigkeit beizubehalten. Zum Beispiel, wenn das Erbrecht wie im Fall Ihres Sohnes verhält.
        Darüber hinaus muss ein Minderjähriger nicht auf seine Staatsangehörigkeit verzichten.
        (siehe Website IND zur Fernstaatsangehörigkeit).
        Für Ihren Sohn gelten also 2 Regelungen, die ihm erlauben, 2 Nationalitäten zu besitzen.

        • Sandra sagt oben

          Vielen Dank an Ger und Steven für diese positive Nachricht!

          Ich hatte die Dokumente, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, bereits durchgesehen, aber es handelt sich um eine ziemlich komplizierte Regel voller Ausnahmen von der Regel, die mich vor Angst zurückgelassen hat. 😉


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