Frage zum Thailand-Visum Nr. 181/23: Antrag auf ein Heiratsvisum für Nichteinwanderer in Thailand
Fragender: Freddy
Ich habe das E-Visum-Portal besucht, um ein Non-O-Visum für verheiratete Personen zu beantragen.
- Ich muss das Ankunftsdatum (in Bangkok) und das Abreisedatum (zurück in die EU) angeben, beides ist obligatorisch. Ich habe nur ein One-Way-Ticket, was muss ich für die Rückreise ausfüllen und ist das überhaupt wichtig (3 Monate, 1 Jahr, letzteres passiert aber erst vor Ort durch die Ausländerbehörde = Verlängerung, daher gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist). richtig. )
- Adresse des Wohnsitzes/der Wohnsitze, nur 1. Woche im BKK-Hotel, danach die Eigentumswohnung, die wir noch nicht haben (auf der Website der thailändischen Botschaft ist die Hälfte des Aufenthalts gerechtfertigt), dann wird es ein Einladungsschreiben geben (ist dies ein kurzes Modell). Dokument), ergänzt durch Tabian-Job, nehme ich an.
Reaktion RonnyLatYa
1. Geben Sie bei Bedarf ein fiktives Datum ein, das 3 Monate später liegt.
2. Darin heißt es: „Ein Einladungsschreiben einer Person in Thailand mit vollständiger Adresse und dem Personalausweis des Gastgebers + Hausregistrierung (Tabian Baan) oder Mietvertrag/Mietvertrag (alles muss als „beglaubigte Kopie“ unterzeichnet und unterzeichnet sein.) datiert)."
Wenn Sie ein „Einladungsschreiben“ verwenden, können Sie tatsächlich das auf der Website verwenden.
Beispiel eines Einladungsschreibens.pdf (thaiembassy.be)
Diese ergänzen Sie dann mit dem Tabien Baan und dem Personalausweis der Person, die die Einladung erstellt hat. Dann vergessen Sie nicht den Vermerk „Certified True Copy“, Unterschrift und Datum. Aber hat Ihre Frau keine Adresse mehr in Thailand? Sie können das auch verwenden und dann kann sie es auch formatieren. Ob Sie tatsächlich die ganze Zeit dort bleiben, ist nicht so wichtig.
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