Schengen-Visum: Garantie für einen 2. Zeitraum?

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Posted in Visum für Kurzaufenthalte
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14 Februar 2016

Sehr geehrte Redakteure,

Meine Freundin hat ein Visum, das vom 17. Januar 2016 bis zum 16. Januar 2017 gültig ist. Nachdem sie also 90 Tage lang nicht in den Niederlanden war, kann sie unter Berücksichtigung der 90 Tage wieder für 180 Tage hierher kommen, ohne ein neues Visum zu beantragen -Tagesregel.

Aber muss ich trotzdem eine Bürgschaft bei der Gemeinde beantragen?

Vielen Dank für die Antwort.

Regards,

Januar


Lieber Jan,

Wenn man das Formular sehr wörtlich nimmt, verliert es seine Gültigkeit, sobald der Ausländer den Schengen-Raum verlassen hat. In der Praxis wird das nicht sehr ernst genommen, sonst müsste jemand, der alle zwei Wochen an Dutzende Seen kommt, eine neue Bürgschaft bekommen.

 Sollte das Formular nicht ausreichen und Sie am Flughafen auf sie warten, können Sie dort bei Bedarf eine neue Garantieerklärung unterzeichnen. Das wäre meine Wahl, wenn die ursprüngliche Garantieerklärung nicht sehr alt ist.

Regards,

Rob V.

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