Leserfrage: Scheidung meiner thailändischen Frau

Von Editorial
Posted in Leserfrage
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3 September 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte mich von meiner thailändischen Frau scheiden lassen. Über die Verteilung der Ware kann erwartungsgemäß keine Einigung erzielt werden. Ich selbst bin im Ruhestand (fester monatlicher Betrag) und sie hat keine Einnahmequelle. Nachdem ich alle möglichen Fragen und Reaktionen auf diesem Blog gelesen habe, habe ich noch ein paar Fragen:

  • Vor der Hochzeit habe ich Geld auf ihr Konto eingezahlt, um ein Auto zu kaufen und eine Garage zu bauen (Bankbelege liegen vor). Das Auto läuft auf ihren Namen, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht in Thailand anwesend war. Bleibt dieses Auto mein volles Eigentum?
  • Nach der Heirat habe ich einen wichtigen Betrag auf mein thailändisches Konto überwiesen (auf dem sie keine Vollmacht hat). Ein Teil davon wurde für den Kauf von Möbeln, Haushaltsgeräten, einem Roller, einer Klimaanlage, täglichen Ausgaben usw. per Geldautomatenabhebung ausgegeben und dann in bar bezahlt. Hat sie Anspruch auf die Hälfte davon?
  • Der Saldo auf meinem Konto ist immer noch beträchtlich. Kann sie es behaupten?

Mit Gruß,

Arthur

21 Antworten auf „Leserfrage: Scheidung meiner thailändischen Frau“

  1. es ist sagt oben

    Wenn Sie in Gütergemeinschaft verheiratet sind, stehen ihr 50 % Ihres gesamten Vermögens zu und Sie müssen voraussichtlich auch Unterhalt zahlen. Befeuchte deine Brust.

  2. Rechnen sagt oben

    Ich möchte auch informiert werden

  3. Jo sagt oben

    Hallo Arthur,

    Es ist unmöglich, das zu beantworten, was Sie beschreiben. Unter welche Gerichtsbarkeit fällt Ihre Ehe?
    Normalerweise die erste Ehe in den Niederlanden oder Thailand? Wenn sich herausstellt, dass es 50/50 sein wird, würde ich auf einen Deal drängen. Das Auto und die Garage und eine Geldsumme gegen endgültige Entlassung. Auch hier stellt sich die Frage: Weiß Ihr zukünftiger Ex über das Bankkonto und die Höhe der Ersparnisse Bescheid? 99 % der Thailänderinnen setzen auf Bargeld, versuchen aber, das Beste daraus zu machen. Deshalb ist ein Deal die beste Lösung, nicht die eleganteste Variante, aber die beste für Sie. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Deal und nicht um vollendete Tatsachen handeln muss!! Das kann Sie in Schwierigkeiten bringen. Lassen Sie sich von einem thailändischen Anwalt unterstützen und ich rate Ihnen, über eine niederländische Kanzlei nach einem solchen zu suchen!!

    Viel Glück im Kampf,
    Jo

  4. Katje sagt oben

    Was passiert, wenn mein Partner einer Scheidung nicht zustimmt – Scheidung in Thailand?

    Möchte einer der Partner einer Scheidung nicht zustimmen, muss mit Hilfe eines Anwalts eine Scheidungsklage vor dem thailändischen Gericht eingereicht werden. Um in diesem Fall eine Scheidung durchführen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Scheidungsgründe verfügen und persönlich vor Gericht erscheinen. Für eine Scheidung in Thailand sind grundsätzlich folgende Gründe notwendig:

    * Sie leben seit 3 ​​Jahren nicht mehr zusammen
    * Einer der Partner hat den anderen Partner für mindestens 1 Jahr verlassen
    * Der männliche Partner ist mit einer anderen Frau liiert
    * Die Frau hat Ehebruch begangen
    * Ein Partner hat ein Fehlverhalten begangen (strafrechtlich oder anderweitig)
    * Ein Partner ist inhaftiert und verbüßt ​​eine Strafe von mehr als einem Jahr
    * Ein Partner hat dem anderen Partner körperlichen oder geistigen Schaden zugefügt
    * Mangel an ehelicher Unterstützung
    * Ein Partner ist seit mindestens 3 Jahren unheilbar geisteskrank
    * Ein Partner hat gegen den Grundsatz guten Benehmens verstoßen
    * Ein Partner hat eine unheilbare ansteckende Krankheit
    * Ein Partner hat eine körperliche Behinderung, die es ihm unmöglich macht, als Ehemann und Ehefrau zusammenzuleben.

    Was passiert, wenn einer oder beide Partner nicht in Thailand leben?
     Wenn die Scheidung nicht von beiden Parteien angefochten wird, müssen Sie beide beim Bezirksamt (Amphur) erscheinen, um die Scheidung anzumelden. Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner einer Scheidung in Thailand nicht zustimmt, müssen Sie zur Entscheidung vor Gericht erscheinen. Wenn Sie im Ausland leben, kann ein Anwalt in Ihrem Namen ein Scheidungsverfahren vor Gericht einleiten. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie persönlich zur Gerichtsverhandlung zur Befragung erscheinen.

    Wenn Ihr Partner nicht anwesend ist oder nicht nach Thailand zurückkehrt, um die Scheidung anzufechten, können Sie das Scheidungsverfahren dennoch fortsetzen, sofern Ihr Partner ausreichende Kenntnisse über den Scheidungsprozess erlangt hat. 
     

    Eine Scheidung ohne Anwesenheit beider Partner muss daher über das thailändische Gericht mit Hilfe eines Anwalts erfolgen. Ist einer der beiden Partner nicht anwesend, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen durch eine „öffentliche Bekanntmachung“ fortgesetzt werden.

      Reagiert der abwesende Partner auf die Aufforderungen des Gerichts nicht, kann die Scheidung grundsätzlich erklärt werden.
    Wie werden Vermögen und Restschulden im Falle einer Scheidung aufgeteilt?

    In Thailand gilt eine begrenzte Gütergemeinschaft, wobei Vermögenswerte, die Sie vor der Ehe hatten, nicht in die Gütergemeinschaft fallen.
    Jeder behält seinen eigenen Besitz und als dritter „Topf“ entsteht eine Gütergemeinschaft, die alles umfasst, was man während der Ehe gemeinsam angesammelt hat. Bei einer Scheidung wird nur das geteilt, was Sie während der Ehe gemeinsam angespart haben. Die Regeln zur Aufteilung von Eigentum und etwaigen Schulden sind komplex und das thailändische Gericht wird eine Aufteilung entsprechend dem Gesetz und den individuellen Umständen des Falles vornehmen. Eheschulden, seien es Haushalts-, Arzt- oder Bildungsschulden, liegen im Allgemeinen in der Verantwortung beider Parteien.

    Wenn Sie in Thailand leben, gilt thailändisches Recht und Besitztümer in den Niederlanden werden bei der Scheidung in Thailand nicht berücksichtigt. Wenn Sie mit Ihrem thailändischen Ehepartner in den Niederlanden leben möchten, können Sie von einem niederländischen Notar beurkunden lassen, dass thailändisches Recht gilt (sog. Rechtswahl). Lassen Sie sich aber zunächst von einem Anwalt und/oder Notar gut beraten!

    Was passiert, wenn ich aufgrund einer Ehevereinbarung verheiratet bin?

    Eheverträge sind in Thailand zulässig, sofern sie den Verfahrensanforderungen des thailändischen Rechts entsprechen. Ordnungsgemäß ausgeführte Eheverträge werden in mehreren Rechtsordnungen allgemein als gültige rechtliche Vereinbarung angesehen. Um auf Grundlage eines Ehevertrags zu heiraten, muss der Ehevertrag in Thailand registriert und von beiden Parteien sowie zwei Zeugen unterzeichnet werden. Der Ehevertrag muss vorab beim örtlichen Bezirksamt eingereicht werden. (Amphur). 
     

    Für eine Eheschließung im Rahmen eines Ehevertrags müssen Sie einen thailändischen Anwalt beauftragen, der sich mit allen rechtlichen Bedingungen sowohl in Thailand als auch in den Niederlanden auskennt. Eheverträge müssen nach thailändischem und niederländischem Recht geschlossen werden. Bei korrekter Gestaltung von Eheverträgen gelten diese sowohl in Thailand als auch in den Niederlanden. Wenn Sie aufgrund eines Ehevertrags heiraten möchten, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Notar und/oder Anwalt in den Niederlanden zu informieren.
     

    Was passiert, wenn ich meine thailändische Ehe in den Niederlanden registrieren lassen würde?
     

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Anwalt und/oder Notar, der Sie über das weitere Vorgehen beraten kann. Wenn eine Scheidung in den Niederlanden durchgeführt werden kann, können Sie die Scheidung dann in Thailand beim Bezirksamt (Amphur) anmelden. Allerdings müssen alle erforderlichen niederländischen Dokumente den Übersetzungs- und Legalisierungsprozess in den Niederlanden durchlaufen, bevor Sie diese Dokumente in Thailand verwenden können.

    Da eine Scheidung in Thailand ein sehr kompliziertes Verfahren sein kann, raten wir bei Unstimmigkeiten immer dazu, einen thailändischen Anwalt zu konsultieren.

    • KASTILLE NOEL sagt oben

      Meine Frau hat sich vor fünf Jahren scheiden lassen, als ich sie kennengelernt habe. Ihr Mann hat sich scheiden lassen
      Der Versuch, sich vor 10 Jahren scheiden zu lassen, hat nie funktioniert, selbst mit sehr teuren Anwälten. Alle genannten Dinge sind hinfällig, wenn die betreffende Frau tatsächlich Sex will, der Mann sich jedoch weigert, verliert er
      alle seine Rechte. Er fing an, mit einer anderen Frau zusammenzuleben, Ehebruch, wenn man nicht offiziell geschieden ist, alles ist ihr zugeordnet, Haus, Baugrundstücke usw. Vielleicht hat sich jetzt, 5 Jahre später, etwas geändert, aber leider hat ein deutscher Freund das Gleiche getan wie Farang 3 Jahre kam mit 5,5 Millionen Baht in Thailand an, zahlte etwa 600000 an Anwälte und ist zurück
      Müssen Sie mit 560000 Bad in der Hand nach Deutschland ausgewiesen werden?
      Das war eine teure Reise?
      Wenn es keine Probleme mit der gegenseitigen Einigung gibt, ist es normalerweise ganz einfach, dass keine Anwälte erforderlich sind
      Gehen Sie zum Amphur und Sie können sich sofort scheiden lassen?
      Normalerweise ist die Aufteilung 50/50. Wenn es Kinder gibt, ist das nicht einfach. Ich bin ohne Vertrag verheiratet. Der Anwalt hat mir gesagt, dass es in Thailand nicht viel Wert hat. Der Richter hat entschieden, was
      Laut IHM ist es am besten, egal welche Papiere Ihre Anwälte haben, dies ist Thailand.

  5. Michel sagt oben

    Wenn Sie nach niederländischem Recht und in Gütergemeinschaft verheiratet sind, gehört Ihnen ALLES zusammen und muss gemeinsam aufgeteilt werden. Auch das Auto, das thailändische Bankkonto, die gebaute Garage, die Möbel usw. usw.
    ALLES muss „gerecht“ verteilt werden, auch wenn alles von Ihnen finanziert wird.

    Es ist besser, nicht zu heiraten (die Ehe geht mit Trauer einher, sagte schon mein Großvater), aber muss man es notfalls tun; Besser im Rahmen eines Ehevertrags, der beschreibt, was wem gehört und bleibt.

  6. ruud sagt oben

    Wenn Sie Geld auf ihr Konto einzahlen, werden Sie es wahrscheinlich verlieren, wenn Sie keinen Vertrag über den Zweck des Geldes abgeschlossen haben.
    Dann kann sie auch angeben, dass es ein Geschenk war.
    Auch die Tatsache, dass Sie das Geld überwiesen haben, als Sie nicht in Thailand waren, deutet darauf hin, dass es ein Geschenk war, sonst hätten Sie mit dem Auto warten können, bis Sie wieder in Thailand waren.
    Und diese Garage gehört jetzt zum Haus und steht auf den Namen Ihrer Frau.

    Aber ich denke, es ist besser, mit einem Anwalt zu sprechen, der Ihnen Ihre Rechte erklären und möglicherweise mit Ihrer thailändischen Frau sprechen kann, als zu versuchen, das Problem selbst über dieses Forum zu lösen.
    Das wird am Ende wahrscheinlich günstiger sein.

    Oder (teilweise) den Forderungen Ihrer Frau nachgeben, denn auch das geht unter Umständen günstiger und auf jeden Fall schneller und einfacher.

  7. Rudi sagt oben

    Lieber Arthur, ich habe deine Nachricht gelesen. Ich weiß, dass es in Thailand nicht einfach ist, aber ich weiß selbst, dass alles, was du in Thailand gibst oder hast, was du verloren hast, außer dem Konto auf deinen Namen, nur du kannst, aber sie können es nicht nehmen das weg von dir, aber du hast Geld verloren, das du auf ihr Konto eingezahlt hast, sowie das Auto auf ihren Namen, das du bezahlt hast usw. ... das ist schade, wenn du dich scheiden lässt, das habe ich sehr viel Erfahrung in Thailand, ich habe viel gekauft und gegeben für Familie und Vater und Mutter und Schwester, du weißt, wenn du mit deiner Frau verheiratet bist, bist du auch mit deiner ganzen thailändischen Familie verheiratet, hey, das ist meine Erfahrung, Ich habe auch viel gegeben, wie zum Beispiel Möbel, Motorroller, Klimaanlagen, Fernseher, Haus, abbezahltes Land, Schlafzimmer, Schränke, Kühlschrank, Wohnung, die für 1,5 Jahre in Bangkok gemietet wurde, und ja, ich habe mich um die Familie gekümmert und viel Geld gegeben, Solange du dort bist, werden sie versuchen, es dir wegzunehmen. Wenn du damit aufhörst, wird auch der Rest aufhören, wie deine Ehe und dein damals wunderschönes Abenteuer in Thailand, das alles so schön war, als alles begann. Hey, ich weiß, wie die Thailänder sind Die Leute denken, du hättest gerne, dass sie wissen müssen, dass du anfängst, das Gleiche zu denken, dann geht es dir gut, denn sie sind sicherlich keine schlechten Menschen, aber du musst sie kennen, ich habe jetzt auch eine thailändische Frau und ein Kind mit ihr, und zum Glück geht es uns und meiner thailändischen Familie gut, aber sicher sein, dass es weiterhin gut geht, das weiß niemand, nicht einmal ich, natürlich hofft jeder, dass es weiterhin gut geht, das tun wir Alle Menschen und jeder machen Fehler und falsche und gute Entscheidungen im Leben. Wenn man alles wüsste, wäre es einfach, nicht wahr?
    Arthur, ich hoffe das Beste für dich und hoffe, dass du jetzt etwas mehr weißt, nicht wahr?
    Grüße, Rudy

  8. wibart sagt oben

    Alles ist ein großes Wort. Das Problem ist immer etwas schwieriger zu lösen, als es einfach scheint. Wenn Sie Vermögenswerte sowohl in Thailand als auch in den Niederlanden haben. Ihre Frau (zukünftige Ex) lebt von und/oder von diesen Besitztümern in Thailand und Sie in den Niederlanden. Dann gilt für Sie auch der ungleiche Grundsatz, dass Sie das Land in Thailand, auf dem sich Ihre Immobilie befindet, nicht besitzen dürfen. Eine 50/50-Aufteilung geht also normalerweise zu Lasten des Farang. Schließlich hat eine Frau Anspruch auf 50 Prozent Ihres niederländischen Eigentums, Sie jedoch nicht oder nur auf einen Teil des thailändischen Eigentums. Deal ist in der Tat die beste Lösung. Ich glaube, es gibt eine schöne Broschüre des Verbraucherverbandes, in der so ziemlich alles für Scheidungen im Allgemeinen aufgeführt ist. Bitte beachten Sie, dass es bei Mitbetreuung minderjähriger Kinder ebenfalls zu Betreuungsproblemen kommt. Und es muss ein sogenannter Kinderplan erstellt werden.
    Endlich Kraft.

  9. ReneH sagt oben

    Ich würde damit beginnen, diesen „erheblichen Betrag“ vom thailändischen Konto in die Niederlande zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass Sie (jetzt) ​​in den Niederlanden leben und die thailändische Frau in Thailand. Alles, was oben gesagt wurde, ist wahr. Besonders der Kommentar, dass ohne weitere Informationen nichts über die Situation gesagt werden könne. Wo geheiratet? Nur in Thailand und nicht in den Niederlanden registriert? Dann würde ich einfach abwarten und sehen, was passiert, nachdem dieser „erhebliche Betrag“ gesichert ist.
    Sobald sie eine Beziehung mit jemand anderem eingeht (und wenn der Altersunterschied groß ist, stehen die Chancen gut), ist sie viel schwächer. Ach ja, wie lange hat die Ehe eigentlich gehalten?
    Wenn das zum Beispiel 10 Jahre und mehr sind, sollte man sie deutlich nachsichtiger behandeln, als wenn die Ehe ein oder zwei Jahre dauerte und ihr offenbar nur die Euros am Herzen lagen. Im letzteren Fall würde ich jegliche Versuche, Sie unter Druck zu setzen, ignorieren. Im ersteren Fall hat sie jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die die Lebenshaltungskosten in Thailand berücksichtigt.

    • nico sagt oben

      Lieber Arthur,

      Stimme René voll und ganz zu, achte darauf, dass „erhebliche Menge“ weg ist. Wenn Sie nicht in den Niederlanden, sondern in Thailand leben, erhalten Sie ein einjähriges Visum und/oder ein gelbes Heft und eröffnen dann blitzschnell ein neues Konto bei einer völlig ausländischen Bank. Heben Sie Ihr Geld am Geldautomaten von Ihrem bestehenden Konto ab und zahlen Sie es persönlich oder am Geldautomaten auf Ihr neues Konto ein. Damit sie Ihr neues Konto später nicht erfahren.

      Dann ist das auf jeden Fall „sicher“.

      Ich fürchte, Sie müssen den Rest einfach vergessen. Ich lebe schon lange in Thailand und habe die Erfahrung gemacht, dass sich jeder über Geld oder Waren freut, aber etwas zurückgibt, ho.
      Ich leihe kein Geld mehr. Wenn es jemand wirklich braucht, gebe ich es.

      Sie erfahren automatisch, wie die Menschen hier in Thailand leben.

      Viel Glück, Nico

  10. Jos sagt oben

    Moderator: Bitte antworten Sie auf die Frage des Lesers.

  11. Ynze sagt oben

    Ich weiß nicht, wo Sie jetzt leben, in Thailand oder den Niederlanden. Aber wenn Sie in Thailand leben, würde ich einfach mein ganzes Geld abheben und gehen. Alles läuft auf ihren Namen, und das ist für sie. Einmal gegeben ist für immer gegeben. Viel Glück .

  12. Jean sagt oben

    Mein Rat ist, leeren Sie Ihre Konten und nehmen Sie Ihren Verlust für den Rest in Kauf.
    Tut mir leid, das hört sich seltsam an, aber zu 90 % wird es so enden

  13. Rob sagt oben

    Moderator: Es wird keine Beziehungsberatung angefordert. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  14. Arthur sagt oben

    Vielen Dank für die vielen Antworten, unten vervollständige/beantworte ich die Kommentare.

    @io:
    Wir haben nach thailändischem Recht ohne Ehevertrag geheiratet, dann wurde die Ehe von der belgischen Botschaft legalisiert und auch im nationalen Register eingetragen.

    @Joe:
    In Anknüpfung an meine Antwort auf Ioe: Die Ehe fällt daher unter thailändisches Recht. Meine Frage bezüglich Auto & Garage, ich stütze mich auf Folgendes in der Hoffnung, dass diese Informationen korrekt sind http://www.thailand-info.be/thailandtrouwenwatvanwie.htm
    Mein (fast) Ex kennt das Bankkonto. Dabei wurde nichts gespart, sondern betrifft nur Überweisungen von meinem belgischen Konto auf das thailändische Konto abzüglich der Überweisungen auf ihr Konto und Abhebungen per Geldautomat. Natürlich bin ich auf der Suche nach einem guten Anwalt 🙂

    @Kate:
    Ich habe diesen Text auf dem Blog bereits mehrmals gelesen und erneut gelesen, vielen Dank für den Hinweis. Besonders interessiert mich der Absatz: „In Thailand gibt es eine begrenzte Eigentumsgemeinschaft…“, daher meine Fragen.

    @Michael:
    Vgl. Bitte meine vorherigen Antworten.

    @Ruud:
    Das Auto wurde gekauft, als es eine schöne Aktion gab, bei meiner Rückgabe wäre es bereits abgelaufen.

    @Rudi:
    Vielen Dank für die nette Antwort. Weise Worte, ehrlich und ohne Groll…

    @ Wibart:
    Sie besitzt ein Haus auf ihren Namen, ich habe außer dem Bau der Garage nichts in Immobilien investiert. Ich besitze in Belgien keine Immobilie mehr und es gibt keine Belastungen für Kinder. Es geht also rein um die Finanzlage.

    @ ReneH:
    Bitte beachten Sie auch meine vorherigen Kommentare.

    @Nico:
    Ich lebe immer noch in Thailand (in Belgien abgemeldet). Ich habe ein jährliches O&A-Visum. Ich weiß wirklich nicht (sprich: Zweifel), ob eine Überweisung auf eine andere Bank ausreicht. Außerdem muss ein Betrag auf dem Konto verbleiben, um die Visumsanforderungen zu erfüllen.

  15. Tonymaronie sagt oben

    Lieber Arthur, bitte erkläre etwas, das noch nicht erwähnt wurde, denn alles, was du vor der Heirat besessen hast, wird dir gehören, alles nach der Heirat wird geteilt, also löse schnell den Bankkredit und geh mit dem Geld zu einer anderen Bank und zahle es ein und Stellen Sie sicher, dass die Rente auf dieses Konto überwiesen wird, und mieten Sie schnell ein Haus an einem möglichst weit entfernten Ort, wenn Sie die Gelegenheit dazu haben, einen solchen Fall selbst erlebt haben, alles verloren haben und einfach woanders wohnen möchten.

    • Arthur sagt oben

      Lieber Tonymarony, ich stimme auch zu. Meine Rente wird immer auf mein belgisches Konto überwiesen. Ist dieses Konto auch für eine Teilung geeignet oder ist es völlig unberührt?

  16. SCHLAF sagt oben

    Hallo,

    Wenn Sie einen Anwalt einschalten, ist dieser hinsichtlich seiner Honorare der lachende Dritte.
    Vielleicht ist es das Beste, einen Deal zu machen und den Verlust in Kauf zu nehmen. Ihr könnt beide damit gewinnen.

    Grüße.

  17. Tonne sagt oben

    Ratschläge von Bloggern sind oft nützlich, aber ich denke, noch nützlicher ist ein guter Anwalt.
    Sie können sich gerne an uns wenden:
    Siam Firm (diese berät auch häufig Anfragen bei Thaivisa.com):
    Telefon: Bangkok 02 2549590
    Telefon: Hua Hin 032 531508
    Tel.: Pattaya 038 906 547 oder Mobil 09 12393495
    Website: http://www.siamfirm.co.th
    Erfolg.

  18. Tonne sagt oben

    REF: Anwaltskanzlei Siam Firm
    Meine vorherige Nachricht enthielt offenbar einige veraltete Kontaktinformationen (aus dem Jahr 2014).
    Aktuelle Kontaktinformationen finden Sie unter: http://www.siamfirm.com


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