Leserfrage: Welche Konsequenzen hat eine Heirat in Thailand?

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30 Juli 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Aus persönlichen und steuerlichen Gründen möchten/können wir in Belgien noch nicht heiraten oder legal zusammenleben. Das hat natürlich den Nachteil, dass mein jetziger Partner ziemlich schutzlos ist, wenn mir etwas passiert.

Deshalb denke ich darüber nach, möglicherweise in Thailand legal zu heiraten, dies hier aber nicht sofort zu signalisieren. Wenn ich dann sterbe, kann meine Freundin (nach thailändischem Recht Ehefrau) zu diesem Zeitpunkt mit den erforderlichen Papieren auftauchen und ihre Rechte geltend machen?

Zum Beispiel Nießbrauch am Haus, Beteiligung an der Erbteilung usw.

Hat jemand dazu Erfahrungen oder Ratschläge? Dann würde ich es gerne hören.

Groetjes,

Erik

27 Antworten auf „Leserfrage: Welche Konsequenzen hat eine Heirat in Thailand?“

  1. Marc DeGusseme sagt oben

    Solange Sie Ihre thailändische Eheschließung nicht gemäß dem Standardverfahren in den Registern des Standesamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde in Belgien umschreiben lassen, sind Sie nach belgischem Recht unverheiratet mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt (lesen Sie ... Ihre Ehefrau). in Thailand hat das gerade nichts zu tun!)

    • Erik sagt oben

      Hallo Mark,
      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber meine Freundin lebt nicht in Thailand, sondern schon seit sehr langer Zeit in Belgien. Sie besitzt sowohl die thailändische als auch die belgische Staatsangehörigkeit.

      • Marc DeGusseme sagt oben

        Nach dem, was ich oben und auch unten gelesen habe, kann ich Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) zu wenden. Gehen Sie bei Bedarf auch zu einem Notar.
        – in Thailand mit einem Thailänder mit doppelter Staatsangehörigkeit heiraten
        – hohe Schuldenforderung wo? In Belgien vermute ich.
        – Waren Sie schon einmal verheiratet und haben Sie gesetzliche Erben? Bestimmte Dinge lassen sie notfalls nicht vorbeigehen!

  2. Eugen sagt oben

    Wenn Sie verstorben sind, können SIE nicht mehr zur Botschaft gehen, um Ihre Eheschließung anzumelden.
    Warum nicht gleich registrieren? Sie können in Thailand immer noch einen Ehevertrag abschließen.
    Jetzt möchten Sie nicht heiraten und legal zusammenleben. Es ist gut, dass Sie erkennen, dass Ihr Partner keinen Schutz hat.

    • Erik sagt oben

      Hallo Eugene,
      Vielen Dank für Ihren Kommentar . Wenn ich es sofort anmelden würde, ja, dann müsste ich auch nicht nach Thailand reisen, um zu heiraten, sondern könnte es auch gleich hier tun. Schließlich leben wir beide hier.
      Ohne ins Detail zu gehen, ist das Problem eine riesige Verschuldung, die ihr über den Kopf schwebt. Wenn ich hier heirate, habe ich Angst, dass die Leute etwas später an meine Tür klopfen. Und ich fühle mich nicht wirklich so. Andererseits suche ich nach einer Lösung, um ihr Schutz zu bieten, falls mir etwas passieren sollte. Daher meine Frage.
      Groetjes,
      Erik

    • Jürgen sagt oben

      Eugene,

      Ja, mach es einfach, mein Kinderspiel.

      Ja, warum nicht sofort?

      Kommt mir sehr unbeschwert vor. Habe hier in Thailand bereits am Tag nach der Hochzeit Scheidungen erlebt.

      Schön, dass Sie an Ihren Partner denken. Aber denken Sie zuerst an sich selbst.

      Liebe ist blind und Ehe ist Trauer. Umso gesegneter ist die Oma.

      Wenn Sie heiraten möchten, denken Sie 278 Mal nach. Und dann noch 12 Mal.

      Es ist durchaus möglich, es würde mich nicht wundern, wenn der Prozentsatz der Scheidungen, der in den Niederlanden ohnehin schon sehr hoch ist, mit einem Thailänder noch höher ist. Dies ist nicht wissenschaftlich belegt.

      Eugene, du wirkst gedankenlos. Vielleicht folgst du einfach deinem Herzen, das ist sehr süß.

      • Erik sagt oben

        Hallo Peter,
        Vielen Dank für Ihren Rat, aber meine Frage ist nicht dumm. Wir sind seit 5 Jahren zusammen. Gerade deshalb möchte ich ein wenig nach vorne blicken und ihr trotzdem Schutz bieten, falls mir etwas passieren sollte. Andererseits möchte ich nicht, dass eine Armee von Gerichtsvollziehern vor meiner Tür steht, wenn wir hier heiraten würden.

        • Davis sagt oben

          Lieber Erik,

          Es ist toll, dass Sie Ihre Situation ehrlich schildern und Ihrem Partner im unwahrscheinlichen Fall einer Not etwas geben möchten.
          Bei „exzessiven Schulden“ gibt es so etwas wie eine Ehe oder ein Zusammenleben „mit Gütertrennung und Zuwachs“. Gilt auch für etwaige Schulden.
          In beiden Arten von (Notar-)Verträgen kann der verschuldete Gesellschafter seinen offiziellen Wohnsitz an einer anderen Adresse behalten. Damit kein Gerichtsvollzieher an Ihrer Adresse versuchen würde, Schulden einzutreiben – angesichts Ihres Vertrags vergeblich.

          In diesem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie auch den beschriebenen Schutz haben, für den Sie alles tun …
          Es kommt auf den richtigen Vertrag und die Konsultation eines Anwalts oder Notars an. Das ist also alles legal.

          Meiner Meinung nach wird Ihnen eine andere Möglichkeit, wie zum Beispiel eine legale Heirat in Thailand, nicht den Schutz bieten, den Sie sich wünschen. Im Gegenteil, es könnte zusätzliche Probleme verursachen; Nur Dinge, die Sie nicht wollen, können rechtlich gesehen das Ergebnis einer legalen thailändischen Ehe sein ... Dann halten Sie sich davon fern. Und Ihr Partner hat die belgische Staatsangehörigkeit, warum sollten Sie es so schwierig machen?

          Erfolg damit,

          Davis

  3. GUSTAVEN sagt oben

    Lieber Eric,

    Ich selbst habe im September 2011 in Thailand geheiratet. Für mich und meine Frau waren alle Papiere in Ordnung und einer Heirat stand nichts mehr im Wege. Damals wurde auch bei der belgischen Botschaft ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Dort wurde meine Frau einem Gespräch unterzogen, bei dem mehrere „BEDEUTENDE“
    Es wurden Fragen gestellt!! Leider konnte meine Frau nicht sofort die passende Antwort geben und wurde sofort mit „TELEFONISCHE EHE“ abgestempelt. Ich selbst habe mich mit meinem Heiratsnachweis in Thailand mehrfach beim Rathaus meines Wohnortes angemeldet. Dort wurde und wird immer noch behauptet, meine Frau müsse sich ZUERST auf belgischem Staatsgebiet aufhalten und sich in das Register eintragen. Leider verweigern sowohl die belgische Botschaft in Bangkok als auch die Einwanderungsbehörde in Brüssel JEGLICHE Zusammenarbeit. Nach Angaben der belgischen Botschaft in Bangkok beabsichtige ich, den 90-tägigen Aufenthalt (Touristenvisum) in einen Langzeitaufenthalt umzuwandeln. Dann hätte ich laut Botschaft eine hohe Summe Geld für die Heirat bezahlt. Deshalb bezeichnen sie es weiterhin als EHE. Trotz all dieser Aufregung bin ich tatsächlich im Besitz aller offiziellen Dokumente der belgischen Botschaft. Und als drittes Argument teilte uns die Botschaft mit, dass ich meine Frau in Belgien in die Prostitution bringen würde. Jetzt sollten Sie wissen, dass meine Frau 48 Jahre alt ist!!! Egal welches Telefon ich anrufe oder welchen Brief ich schreibe, sie bleiben immer unbeantwortet. Sobald Sie den fiktiven Stempel eines erhalten
    Sie können eine Scheinehe einklagen, die Sie ein Vermögen kosten wird. Und vielleicht denken Sie alle, dass es sich um einen Einzelfall handelt, und doch gibt es hier in Belgien einige Opfer, die auch mit einer Thailänderin verheiratet sind, die wie ich in derselben Straße lebt. Nirgendwo hier in Belgien können Sie nirgendwo hingehen und Ihr Problem ansprechen. Noch einmal gesagt und geschrieben: Sobald Sie den Stempel der EHE haben, sind Sie ein Vogel für die Katze. Es ist auch so, dass die belgischen Gesetze seit 2011 geändert wurden. Von da an ist es praktisch unmöglich, eine Familienzusammenführung zu erreichen, und Ihre Ehe mit allen offiziellen Papieren wird ohnehin auf taube Ohren stoßen. Ich kämpfe schon so lange für Gerechtigkeit, aber leider bleiben die Türen immer verschlossen oder es wird immer wieder die heiße Kartoffel durchgeschoben. Ich wünsche dir viel Erfolg und Mut in deinem Kampfgeist.

    Sei Gegrüßt
    Gustav

    • Erik sagt oben

      Hallo Gustavus,
      Ihr Problem tut mir sehr leid, aber dieses Problem betrifft mich überhaupt nicht. Meine Frau lebt seit 20 Jahren in Belgien und besitzt daher sowohl die belgische als auch die thailändische Staatsangehörigkeit. Heiraten ist für uns also kein Problem. Ich möchte nur wissen, ob eine Heirat nach thailändischem Recht ausreicht, um später, wenn ich weg bin, ihre Rechte hier durchzusetzen.
      Grüße und auch dir viel Glück.
      Erik

    • Jürgen sagt oben

      Wohnen Sie irgendwo gleich hinter der Grenze, außerhalb Belgiens.
      Ich bin selbst Niederländer, lebe aber in Deutschland.
      Als Europäer, aber nicht ansässig, haben Sie aufgrund europäischer Vorschriften das Recht, sich in diesem Land aufzuhalten, Ihre Frau hat das auch, ohne Europäer zu sein.
      Dann ist es für Sie einfacher und schneller, eine Aufenthaltserlaubnis für Ihre Ehefrau zu erhalten.
      Auch Ihre Frau kann schneller und einfacher die belgische Staatsangehörigkeit erlangen.

      Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie es mich wissen.

      • Erik sagt oben

        Hallo Peter ,
        Schön, dass Sie sich die Mühe machen, auf meinen Anruf zu antworten, aber leider ist Ihre Antwort völlig nebensächlich. Meine Frau benötigt überhaupt keine Aufenthaltserlaubnis und besitzt seit mehr als 20 Jahren die belgische Staatsangehörigkeit! Das ist nicht das Problem. Ich möchte/kann im Moment nicht heiraten, suche aber nach einer Möglichkeit, ihr etwas Sicherheit zu geben, falls mir etwas passieren sollte. Deshalb hatte ich über eine legale Ehe in Thailand nachgedacht, in der Hoffnung, dass ihr dadurch auch in Belgien Rechte eingeräumt würden.
        Groetjes,
        Erik

  4. John Chiang Rai sagt oben

    Ich weiß nicht genau, welche steuerlichen und persönlichen Gründe Sie dafür haben, noch nicht rechtskräftig zu heiraten, aber um sie zu schützen, könnten Sie für den Fall Ihres Todes ein Testament verfassen. Dort können Sie auch ihren Namen angeben, wenn Sie noch nicht rechtsgültig verheiratet sind. sind mit ihr verheiratet.

    • erik sagt oben

      Hallo John,
      Vielen Dank für deinen Rat, aber leider löst das auch nicht das Problem. Ich glaube, sie zahlt 65 % Erbschaftssteuer 🙁

      • John Chiang Rai sagt oben

        Lieber Erik,
        Solange niemand genau weiß, was Ihre persönlichen und steuerlichen Gründe sind, tappen alle im Dunkeln. Ich kann gut verstehen, dass Sie beispielsweise auf thaiblog.nl nicht alles über Ihre Situation preisgeben möchten, sodass Ihnen nur ein guter Anwalt, der sich mit der gesamten Situation auskennt, den besten Rat geben kann. Wenn Sie, wie Sie selbst angeben, seit 5 Jahren mit dieser Dame zusammenleben, dann haben Sie sicherlich auch Vertrauen zu ihr, so dass ich mir zum Beispiel vorstellen kann, dass Sie ihr Ihre Immobilie für einen symbolischen Betrag verkaufen können, damit … sie hat die Nachfolgerechte. Wie gesagt, das sind nur Vorschläge, die ein Anwalt, der Ihre persönlichen Umstände viel besser versteht, viel besser machen kann. Möglicherweise erhalten Sie im Zusammenhang mit einer rechtsgültigen Eheschließung auch ganz andere Informationen, sodass Sie dennoch vor dem Gesetz heiraten können. Mein ehrlicher Rat ist, einen guten Anwalt aufzusuchen, der Ihre Situation besser kennt, und sich nicht auf chaotische Ratschläge von Leuten zu verlassen, die hier auch nur sehr wenig Hintergrundinformationen haben. Persönlich bin ich der gleichen Meinung wie Sie: Wenn Sie jahrelang mit jemandem in gutem Einvernehmen zusammengelebt haben, möchten Sie, dass dieser Mensch auch gut versorgt ist, und das können Sie am besten erreichen, indem Sie sich rechtlichen Beistand suchen.

  5. RonnyLatPhrao sagt oben

    Lieber Erik,

    Ich konsultiere lieber einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, denn was man plant, macht es kompliziert.

    Sie hat auch die belgische Staatsangehörigkeit, es handelt sich also tatsächlich um zwei Belgier, die heiraten.
    Nicht weil sie nach Thailand gehen würde, ist sie plötzlich keine Belgierin mehr.
    Wenn Sie eine Heirat angeben, wird dies für die belgische Botschaft meiner Meinung nach auch so gesehen, wenn Sie in Thailand heiraten.
    Aus diesem Grund können einige Probleme auftreten.

    Ich weiß selbst nicht genug darüber, um Ihnen fundierte Ratschläge zu geben, und einige Vermutungen nützen nichts.

    Dies ist ein Sonderfall und Sie sollten sich am besten von Spezialisten auf diesem Gebiet informieren.

  6. Peeyay sagt oben

    Lieber Erik,

    Angesichts Ihrer und ihrer Situation ist eine Ehe mit Gütertrennung hier in Belgien wahrscheinlich die beste Lösung. Ihr Haus bleibt im Besitz Ihrer Familie und behält auch nach Ihrem Tod den Nießbrauch.
    Nur das, was Sie (Sie oder sie) nach der Ehe erwerben, wird gemeinschaftliches Eigentum und kann möglicherweise Gegenstand einer Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher sein.

    Wie bereits erwähnt, ist es am besten (beides zusammen), einen Notar/Rechtsanwalt aufzusuchen.
    (Und sehen Sie auch, ob Ihren Erben (Kindern?) dies gefällt, um spätere Probleme zu vermeiden)

    Oder gib all deinen Besitz den Kindern, dann hast du nichts mehr ...

    Erfolg.

    • Marc DeGusseme sagt oben

      Meine Erfahrung aus meinem früheren Berufsleben zeigt, dass eine Gütertrennung während der Ehe in der Regel zu einer Güterverallgemeinerung führt. Am Anfang wird das Spiel noch richtig gespielt, doch nach ein paar Jahren gibt es plötzlich gemeinsame Bankkonten, Einkäufe, Investitionen…. Darüber hinaus hat auch der Nießbrauch eines Hauses einen Wert. Es kommt also auch zur Beschlagnahme!

  7. Lu sagt oben

    Ich wäre einfach vorsichtig, bleib einfach so zusammen und wenn der Tag kommt, kannst du es auch nach 20 Jahren hergeben, du kennst niemanden, die wahre Natur bleibt verborgen

  8. Tobias sagt oben

    Heiraten in Belgien mit Gütertrennung, vollständige Gütertrennung, also kein gemeinsames Wachstum. In Kombination mit einem von einem Notar erstellten Ehevertrag und möglicherweise einem Testament zur Aufteilung ihres Vermögens nach Ihrem Tod. In Testamenten und Eheverträgen können Dinge „bedingt“ geregelt werden, also Bedingungen für die Durchsetzbarkeit festgelegt werden. Wenn beispielsweise eine der beiden Parteien bei der zuständigen Behörde einen Scheidungsantrag stellt, entfällt die (günstige) Zuteilung. Aufgrund der Gütertrennung hat sie keinen Anspruch auf eine Erbschaft, so dass ihr einziger Nießbrauch am Familienhaus verbleibt.

    Sie nutzen das Ehesystem und den Ehevertrag, um „Trennungen“ im Leben zu schaffen. Durch deinen Willen kannst du sie nach deinem Tod begünstigen. ABER wenn die Gläubiger gesund sind, werden sie ihre Nachlassansprüche gegen sie rechtzeitig (nach Ihrem Tod) begleichen. Sie wird diese wirtschaftliche Realität nicht durch familienrechtliche Flicken beseitigen können.

    Möchte sie weiterhin in Belgien leben, wenn Sie zuerst sterben würden? Oder will sie nach Thailand zurückkehren??? Eine entscheidende Frage, um in der wirtschaftlichen Realität die Gläubiger in Schach zu halten! Buchstäblich 10.000 km Distanz für einen thailändischen Staatsbürger.

    Aufgrund der völligen Gütertrennung bleiben alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die Sie vor dem Tag der Eheschließung besaßen, ausschließlich Ihr Eigentum. Gerichtsvollzieher mit Ansprüchen auf Ihr Vermögen können Ihr Eigentum nicht beschlagnahmen. Daher ist die Inventarisierung von beweglichen Sachen sehr wichtig. Bei Immobilien ist eine eingetragene Urkunde auf Ihren Namen ausreichender Nachweis. Geben Sie Waren, die nach dem Hochzeitsdatum erworben wurden, immer auf eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung an, damit Sie dem Gerichtsvollzieher widersprechen können.

    Sofern das bewegliche Vermögen nicht durch ein Darlehen finanziert wird, ist es eine, wenn auch perverse, Option, ihre finanzielle Situation zu verbessern.

    Mit Hilfe eines fachkundigen Notars können Sie dies in Belgien „regeln“, wenn Sie es wirklich wollen.

    Schließlich würde die Tilgung ihrer Schulden das Problem vollständig lösen (sic).

    • Erik sagt oben

      Danke Mark,
      Sehr fachkundige Erklärung. Ich würde mir auch nichts lieber tun, als alles so zu lösen, wie Sie es in Ihrem letzten Satz vorschlagen.
      Put wurde jedoch von einer Ex erstellt, die einen Kaufvertrag für ein Haus unterzeichnete und ihre Unterschrift kopierte. Am Ende kam der Kauf nicht zustande und der Verkäufer verlangt nun 10 % Schadensersatz. Die gesamte Korrespondenz und Aussagen wurden vom Ex sorgfältig verborgen. Dann kommt plötzlich ein Gerichtsvollzieher, der 32.000 Euro einfordert, weil er sozusagen „Solidarität“ unterschrieben hat. Inzwischen hatte das Gericht in Abwesenheit entschieden und eine Berufung ist nun leider nicht mehr möglich. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich nicht darauf erpicht bin, 32.000 € auszugeben.
      Ich konnte mir bewegliches Eigentum „sichern“, indem ich zwar alles auf meinen Namen setzte, aber ich mache mir nur Sorgen um ihre Zukunft, falls mir etwas zustoßen sollte. Dafür würde ich gerne eine Lösung finden.
      Groetjes,
      Erik

      • Französischer Nico sagt oben

        Lieber Erik,

        Ich habe diese Antwort von Ihnen erst gelesen, nachdem ich meine Antwort unten eingereicht habe. Darüber hinaus stelle ich Folgendes fest.

        Ich habe gelesen, dass der Ex deiner Freundin ihre Unterschrift gefälscht hat. Ich habe auch gelesen, dass es ein Versäumnisurteil gibt. Wer war der Beklagte in diesem Verfahren? Deine Freundin oder ihr Ex.

        In den Niederlanden besteht die Möglichkeit, gegen ein Versäumnisurteil Einspruch einzulegen. Dies kann innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen, nachdem die verurteilte Person vom Versäumnisurteil Kenntnis nehmen konnte. In jedem Fall muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des Urteils Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall wiederholt sich der Vorgang sozusagen. Gegen ein Versäumnisurteil gibt es daher keine Berufung, es kann jedoch Einspruch eingelegt werden. Handelt es sich um ein ordentliches Urteil (nach Erscheinen), ist Berufung möglich. Der Zeitraum hierfür ist in der Regel länger.

        Auch Ihre Freundin kann Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten und ein Zivilverfahren gegen ihren Ex wegen des durch die Urkundenfälschung erlittenen oder noch zu erleidenden Schadens einleiten. Möglicherweise kann sie auf Staatskosten einen Anwalt beauftragen.

        • Peeyay sagt oben

          Lieber Erik,

          Das sagt Frans Nico hier.
          Gegen ein Versäumnisurteil können Sie nur Widerspruch einlegen.
          (Abwesenheit = verurteilt ohne anwesend zu sein, Widerstand = alles noch einmal machen)
          Wenn es also länger als 2 Wochen nicht zugestellt wurde (= der Gerichtsvollzieher ist gekommen, um das Urteil zu überreichen/auf den Bus zu legen), lassen Sie es schnellstmöglich nachreichen.

          Ich würde sie zu einem guten Anwalt bringen

  9. Französischer Nico sagt oben

    Lieber Erik,

    Ich fasse Folgendes zusammen:
    – Julie sind beide belgische Staatsbürger.
    – Deine Freundin ist auch thailändische Staatsbürgerin.
    – Ihre Freundin lebt seit 20 Jahren in Belgien.
    – Deine Freundin hat hohe Schulden.

    Was mir in Ihrer Erklärung fehlt, ist, ob der Gläubiger (oder sind die Gläubiger) Ihrer Freundin Belgier oder Thailänder. Mir fehlt auch, ob man tatsächlich Eigenkapital hat. Eine Beratung kann nur auf Basis aller Daten erfolgen.

    Eine Ehe ist ohne Gütergemeinschaft möglich. Das bedeutet aber auch, dass die Freundin, die scheinbar nur Schulden hat, nach Ihrem Tod vor dem Nichts steht. Anschließend müssen Sie ein Testament erstellen lassen, in dem Sie einige Dinge regeln. Wichtig ist auch, ob Sie noch gesetzliche Erben haben. Wenn Sie Ihrer Freundin Ihr Eigentum (sofern Sie es haben) hinterlassen (sofern Ihre möglichen gesetzlichen Erben dies nicht bestreiten), besteht eine reelle Chance, dass ihre Gläubiger es ihr durch Pfändung wegnehmen. In diesem Fall haben Sie nichts erreicht.

    Wenn Sie über eigenes Vermögen verfügen, um sie nach Ihrem Tod zu betreuen, können Sie eine Stiftung gründen, in die Sie (einen Teil) Ihres Vermögens einbringen. Nach Ihrem Tod kann diese Stiftung Zahlungen (sei es für Unterhaltszwecke oder nicht) an wen auch immer Sie wünschen leisten. Diese Stiftung liegt außerhalb Ihres Vermögens und kann daher von keinem anderen beansprucht werden.

    Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit allen Angaben zu Vermögen und Schulden zu einem Notar gehen und sich persönlich beraten lassen. Heiraten ist eine Option, aber mit Hürden. Ich selbst habe vor neun Jahren eine Stiftung gegründet und fast mein gesamtes Vermögen darin angelegt. Ich habe vier Kinder, eines mit meiner thailändischen Freundin. Auf diese Weise habe ich dafür gesorgt, dass meine Freundin und unsere Tochter gut versorgt sind. Wir sind nicht verheiratet (obwohl ich sie meine Frau nenne).

    Daher rate ich Ihnen, einen guten Notar zu konsultieren, der mit Ihnen mitdenkt.

    Außerdem möchte ich auf die Verjährungsfristen bei Schulden hinweisen. In den Niederlanden erlischt eine Schuld in der Regel nach 5 Jahren ohne Unterbrechung. Dann erlischt die Schuld von Rechts wegen. Bei Hypothekenschulden beträgt die Verjährungsfrist ununterbrochen 20 Jahre. Ein aktuelles Urteil lautete: Wenn ein Haus, das mit einer Hypothek belastet war, von oder im Namen der Bank verkauft wurde. die Verjährungsfrist der Restschuld wird auf höchstens 5 Jahre ohne Unterbrechung verkürzt. Daher ist es auch ratsam, einen Blick darauf zu werfen. Unter Unterbrechung versteht man jede Maßnahme des Gläubigers, um seine Forderung einbringlich zu halten. Dann beginnt die Verjährungsfrist erneut.

    Ich wünsche Ihnen Glück.

    • Französischer Nico sagt oben

      Entschuldigung für die Rechtschreibfehler.

  10. theos sagt oben

    Was es wert ist: Bei einer Ehe in Thailand haften automatisch beide Ehegatten für die Schulden des anderen. Gilt auch für den Ausländer, der einen thailändischen Staatsbürger heiratet. Eine Eheehe kann nicht verhindert werden, sondern nur eine erneute Scheidung. Schauen Sie vor dem Sprung.

  11. So sagt oben

    Nein, theoS, Letzteres ist absolut nicht wahr. Natürlich ist es so, dass man durch die Ehe für die Lasten und Freuden des anderen verantwortlich wird, aber es ist auch so, dass durch einen Ehevertrag sowohl die Freuden als auch die Lasten aufeinander beschränkt werden können. Auch in TH.

    Die TH-Gesetzgebung ist in ihren Regelungen zur Ehe sehr streng. Alles zum Nachlesen im Internet:

    Im „Familienrecht – Kapitel 4 – Abschnitt 1465 ff.“ erfahren Sie alles Mögliche zum Beispiel zum gemeinsamen Vermögen, das bei der Eheschließung erworben wurde, und zu dessen Verwaltung. Mit anderen Worten: Sin Somros genannt.

    Ebenso wird alles Mögliche über den Besitz und die Verwaltung des Besitzes und die Verwaltung der vor der Ehe erlangten Situationen gesagt und angeordnet, mit anderen Worten: Sin Suan Tua genannt.

    Darüber hinaus legt das Gesetz ausdrücklich fest, dass jeder Ehegatte der Verwalter seiner/ihrer eigenen Sin Suan Tua ist. (Artikel 1473)

    Die Eheschließung und der Unterhalt von Ehegatten können gemäß der TH-Gesetzgebung durch Eheverträge (Artikel 1476 ff.) geregelt werden. TH hat 2 Varianten, nämlich:
    1- ein Ehevertrag, der den Besitz und die Verwaltung der Sin Somros regelt; auch Ehevertrag genannt: Ehevertrag;
    2- Das Gleiche gilt, wenn die Sin Suan Tua des Ehepartners und andere persönliche Anforderungen und Bedingungen erfasst werden; auch Ehevertrag genannt: außerehelicher Vertrag.

    Mit anderen Worten: In TH lässt sich leicht vereinbaren, dass eine Schuldenlast eines Ehepartners außerhalb der Ehe verbleibt und vollständig zu Lasten des jeweiligen Ehepartners geht. Beauftragen Sie einen Familienanwalt mit der Vereinbarung und tragen Sie den Vertrag in das Eheregister ein.

    Bezüglich des Fragestellers: Erkundigen Sie sich bei einem BE-Rechtsanwalt oder einem Notar, ob ein TH-Ehevertrag (insbesondere der „Ante-Nuptia-Vertrag“) nach BE-(Ehe-)Recht rechtsgültig ist.


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