Reporter: BramSiam

Heute hatte ich Kontakt mit den Mitarbeitern von EVA Air in Schiphol. Meine Frage war, wie sie mit meinem Rückflugticket umgehen würden, dessen Datum 63 Tage nach dem Hinflug liegt, während ich kein Visum benötige. Mir wurde versichert, dass ich beim Check-in oder am Gate eine Verzichtserklärung unterzeichnen kann, in der ich feststelle, dass alle Probleme im Zusammenhang mit dem Rückflug auf mein Risiko und nicht auf das Risiko von EVA Air fallen.

Ich denke, dass dies die Probleme einiger Reisender gelöst hat, die in diesem Blog darüber geschrieben haben.


Reaktion RonnyLatYa

Wie ich seit Jahren und in vielen Kommentaren schreibe: „Kontaktieren Sie die Gesellschaft“ und fragen Sie, was für sie als Beweis ausreicht. In diesem Fall reicht es für EVA Air aus, dass Sie eine Erklärung unterzeichnen, und dies ist manchmal auch für andere Fluggesellschaften ausreichend. Das ist ihre Entscheidung. Andere wollen trotzdem noch einmal ein Ticket sehen. Aber es ist immer noch eine Voraussetzung. Nur Sie können es auf andere Weise beweisen.

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

7 Antworten auf „TB Immigration Information Letter Nr. 001/23: Datum des Rückflugtickets EVA Air nach dem Enddatum der Visumbefreiung“

  1. Willem sagt oben

    Zusätzlich. Voraussetzung ist kein Rückflugticket, wie manche denken, sondern ein sogenanntes Weiterflugticket. Ein Ticket, das beweist, dass Sie das Land pünktlich verlassen. Dies kann neben einem Flugticket auch ein Bus- oder Bahnticket/Buchung sein. Beispielsweise in ein Nachbarland wie Laos, Kambodscha oder Myanmar. Regionale Flugtickets sind oft nicht teuer.

    Dies kann eine Lösung für diejenigen sein, die noch kein Rückreisedatum in die Niederlande haben.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Er spricht jetzt über seine Situation hier und es ging um ein Rückflugticket.

      Im Allgemeinen geht es tatsächlich um ein Weiterflugticket, aber ich denke, das wurde schon mehr als einmal gesagt, auch in seinem vorherigen Beitrag dazu.
      https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-069-22-eisen-rond-de-datum-van-je-retourvlucht-door-luchtvaartmaatschappijen-t-a-v-een-visum/

      Dass es sich hierbei aber neben einem Flugticket auch um ein Bus- oder Bahnticket/Buchung handeln kann, ist sicher nicht der Fall. Bei der Anforderung eines Weiterflugtickets handelt es sich immer um ein Flugticket und andere Reisearten werden nicht akzeptiert.

      Aber wie ich schon oft gesagt habe, liegt es an den Unternehmen, zu entscheiden, welche Beweise sie akzeptieren wollen.

  2. THNL sagt oben

    Zweifellos wird es so sein, aber ich weiß nicht, wie ich es reimen soll, da ich einen Norweger kenne, der jedes Mal mit einem Hinflugticket kommt und auf keinen Fall mit einem Rückflugticket. Er fliegt mit mehreren Fluggesellschaften! Es ist ihm egal, dass das Ticket teurer ist, er sagt, ich will gehen, wenn ich will.
    Dann frage ich ihn, wie er das löst?

    • Marcel sagt oben

      Dann macht der Norweger genau das Gleiche wie ich.
      Ich buche nie ein Rückflugticket, weil ich nie weiß, wie lange ich bleiben werde.
      Meines Wissens nach reicht eine einzige Reise aus, wenn Sie ein NON-O-Visum haben.
      Hatte nie Probleme mit Finnair und Katar.
      Dass man dann für 2 einfache Fahrten etwas mehr bezahlt, ist kein Problem, denn auch die Umbuchung des Tickets kostet locker 75-150 Euro. Aber jetzt habe ich; alle Freiheit so „“Noor“|
      Normalerweise verlängere ich meinen 90-tägigen Aufenthalt um 60 Tage und fahre dann weiter.
      Wenn ich noch länger bleiben möchte, mache ich ohne finanziellen Nachweis ein Visum nach LAOS, wo ich erneut 80 Tage erhalte (+ möglicherweise eine Verlängerung um 60 Tage, wenn ich souse.family besuche).

      Marcel

      • RonnyLatYa sagt oben

        Wenn Sie ein Visum oder eine Wiedereinreisebescheinigung besitzen, müssen Sie diese dem Unternehmen nicht vorlegen.

        Hier geht es nur um die Befreiung von der Visumpflicht.

        Unter anderem in Savanakhet können Sie in der Tat problemlos eine Nicht-Einwanderer- oder Thai-Ehe schließen.
        Es besteht keine finanzielle Verpflichtung.
        Aber auch mit diesem Visum bekommt man 90 Tage und nicht 80, obwohl ich davon ausgehe, dass es sich um einen Tippfehler handelt

  3. John Chiang Rai sagt oben

    Die Frage ist nun: Ist dies eine einheitliche Regel bei EVA Air oder gilt dies nur für die Mitarbeiter in Schiphol?
    Es handelt sich jedenfalls nicht um eine Regel, die garantiert auch von jeder anderen Fluggesellschaft angewendet wird.
    Sie könnten sich zwar an das entsprechende Unternehmen wenden, um ihm diese Frage zu stellen, aber dieser telefonische Kontakt ist nur sehr schwer oder manchmal überhaupt nicht herzustellen.
    Telefonisch konnte ich nach mehreren Versuchen weder am Flughafen München noch in deren Büro in der Stadt Kontakt aufnehmen, da überhaupt keine Antwort kam. Und selbst auf eine E-Mail, die ich sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch schrieb, erhielt ich eine nichtssagende Antwort auf meine klar formulierte Frage.
    Auf höfliche Anfrage hin, da meine Frage in keiner Weise beantwortet wurde, warte ich immer noch auf ihre Antwort.555
    Es kann sein, dass dieser Kontakt und das Stellen von Fragen bei anderen Unternehmen anders ist, aber in meinem Fall bei Thai Airways war das sehr traurig.

  4. Jose sagt oben

    Wir sind Anfang November mit Eva Air geflogen. Rückkehr Ende März. Basierend auf der Befreiung von der Visumpflicht. Beim Check-in hat uns niemand darauf hingewiesen.


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